Die zwei Rak’as zu Beginn des Ihrâm (Weihezustands), das Auftragen von Vaseline für Pilger, das Umhängen von Taschen im Ihrâm
Fatwâ-Nummer: 128850

  • Fatwâ-Datum:9-11-2009
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Frage

Ich habe Fragen hinsichtlich des Ihrâm:
Muss man nach Eintritt in den Ihrâm zwei Rak’as beten oder ist dies eine Sunna und keine Pflicht?
Ich möchte auch wissen, ob es den Ihrâm ungültig macht, wenn ich vor dem Ihrâm Vaseline auftrage, um Entzündungen vorzubeugen. Die Vaseline bleibt übrigens nach dem Duschen und Anziehen der Ihrâm-Kleidung haften.
Wenn ich mir eine Tasche umhänge, mit der ich die Umra verrichten kann und sie um meine Schulter hänge, ist das dann gültig oder nicht?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Zu den zwei Rak’as zu Beginn des Ihrâm: Die Gelehrten sind sich einig, dass dies keine Pflicht ist. Sie waren sich uneinig, ob sie überhaupt erwünscht sind oder nicht.

An-Nawawî sagte: „Es ist empfohlen bei der Absicht zum Ihrâm zwei Rak’as zu beten, es ist laut dem Konsens erwünscht, dieses Gebet zu verrichten. Am besten liest man nach der Al-Fâtiha in der ersten Rak’a die Sûra Qul yâ ayyuhâ Al-Kâfirûn und in der zweiten: Qul huwa Allâhu Ahad.“

Andere Gelehrte wiederum sind der Ansicht, dass es für den Ihrâm gar kein spezielles Sunna-Gebet gebe, es sei vielmehr erwünscht, sich nach einem Pflichtgebet oder einem regelmäßig verrichteten freiwilligen Gebet in den Ihrâm zu begeben.

Ansonsten sei es gar nicht erlaubt, vor dem Ihrâm ein freiwilliges Gebet zu verrichten. Der Gelehrte des Islâm Ibn Taimiya sagte: „Laut einer der beiden Meinungen (des Imâm Ahmad) ist es erwünscht, nach einem Gebet in den Ihrâm einzutreten: entweder nach einer Pflicht oder einer Sunna, wenn gerade Zeit für ein Sunna-Gebet ist. Laut der anderen Meinung (des Imâm Ahmad) heißt es: Wenn man das Pflichtgebet verrichtet, kann man gleich danach die Ihrâm-Bekleidung anlegen, ansonsten gibt es kein spezielles Gebet für den Ihrâm. Und dies ist die wahrscheinlichere Meinung.“ (Zitatende)

Es wurde bereits erwähnt, dass An-Nawawî den Konsens der Gelehrten über die Empfehlung der zwei Rak’as vor dem Ihrâm zitierte. Die richtige Meinung ist - und Allâh weiß es am besten -, dass dies erwünscht ist.

Doch sollte man am besten nach einem Pflichtgebet oder einem (regelmäßig verrichteten) freiwilligen Gebet in den Ihrâm eintreten, um der Meinungsverschiedenheit auszuweichen.

Zur Vaseline: Es handelt sich offensichtlich nicht um Parfüm, weswegen eine Person, die sie benutzt, keine Sühne leisten muss. Wenn dadurch jedoch verhindert wird, dass Wasser an die Haut gelangt, sind rituelle Gebetswaschung und Ganzkörperwaschung) einer Person, die Vaseline am Körper hat, ungültig. Ausgenommen davon ist der Notfall, wie etwa zur Behandlung von Krankheiten: Hier sind Gebetswaschung sowie Ganzkörperwaschung gültig. Man muss lediglich über die Stelle streichen.

Zum Tragen von Taschen während des Ihrâm: Dies ist erlaubt. Es hat nichts mit dem zu tun, was dem Pilger verwehrt ist. Wir kennen keinen Gelehrten, der dies verboten hat. Die Muslime trugen und tragen Taschen um ihre Schultern mit sich, in denen sich ihr Gepäck befindet. Kein Gelehrter hat dies beanstandet, selbst wenn die Tasche fest um die Schulter hängt.

Und Allâh weiß es am besten!

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