Das Rasieren der Achselhaare, während man die Ihrâm-Kleidung trägt Fatwâ-Nummer: 128863
- Fatwâ-Datum:9-11-2009
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Ich vollzog die Ganzkörperwaschung und legte anschließend die Ihrâm-Kleidung an. Danach rasierte ich meine Achselhaare, während ich bereits die Ihrâm-Kleidung trug.
Was sagt der Islam dazu? Was muss ich nun tun? Ich muss dazu erwähnen, dass ich damals dachte, es sei erlaubt die Haare zu rasieren, während ich den Ihrâm trage.
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Du sollst zunächst wissen, dass das Wort „Ihrâm“ bedeutet, die Absicht zur Pilgerweihe zu fassen. Wer vor dieser ein Ihrâm-Verbot missachtete, hat keinen Fehler begangen, da er ja noch nicht in den Ihrâm-Zustand (die Pilgerweihe) eingetreten war.
Allein durch das Tragen der Ihrâm-Kleidung tritt man noch nicht in den Ihrâm-Zustand ein. Wer jedoch nach der Absicht zur Pilgerweihe ein Ihrâm-Verbot begeht, muss eine Sühne leisten.
Und Allâh weiß es am besten.