Unterlassen des Laufens während Tawâf und dem Sa’î Fatwâ-Nummer: 128867
- Fatwâ-Datum:10-11-2009
- Bewertung:
Möge Allâh Ihr Fasten und Beten annehmen! Ich trat im Ramadân eine ´Umra-Reise an, Al-Hamdu lillâh. Ich lief jedoch in den ersten drei Runden des Tawâfs nicht etwas schneller, sowie ich auch zwischen den beiden grünen Markierungen zwischen Safâ und Marwa nicht lief.
Nach dem dritten Sa’î trank ich Wasser, doch nach dem Tawâf trank ich keines, weil so viele Leute um die Wasserbehälter versammelt waren. Anschließend kehrte ich zum Platz zwischen Safâ und Marwa zurück und setzte meinen Sa’î fort. Was sagt der Islâm dazu?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Das Laufen in den ersten drei Runden des Tawâfs und das Eilen zwischen den zwei grünen Markierungen während des Sa’î sind lediglich erwünschte Riten während der ´Umra oder des Haddsch. Wer dies wegen Gedrängel, Vergesslichkeit oder aus anderen Gründen unterlässt, hat sich also nichts zu Schulden kommen lassen.
Es ist jedoch nicht gut, absichtlich und ohne Grund eine Sunna zu unterlassen. Den Sa’î zu unterbrechen, um Wasser zu trinken, beeinträchtigt die Gültigkeit des Sa’îs nicht, da es sich um eine kurzfristige Unterbrechung handelt.
Al-Bâdschî von den Mâlikiten sagte: „Wer den Sa’î unterbrach, um etwas zu kaufen oder zu verkaufen oder ein Totengebet zu verrichten, der kann seinen Sa’î fortsetzen, wenn die Unterbrechung kurz war. Währte sie jedoch länger, muss man den Sa’î von Neuem beginnen.“ (Zitatende)
Und Allâh weiß es am besten!