Darf man in der Nacht vor ´Arafa eine ´Umra verrichten?
Fatwâ-Nummer: 128893

  • Fatwâ-Datum:10-11-2009
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Frage

Ich möchte dieses Jahr den Haddsch verrichten. Dürfte ich denn die im Haddsch enthaltene ´Umra in der Nacht vor ´Arafa verrichten und sofort mit den Pilgern nach ´Arafa aufbrechen?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Es wird empfohlen (in diesem Fall nach der ´Umra) nach Beenden des Ihrâm das Haupthaar nur zu kürzen und nicht abzurasieren, damit für den Haddsch noch Haare auf dem Kopf bleiben.

 

In Al-Muntaqâ steht: „Es wird von Mâlik im Werk „Muchtasar Chalîl“ über das Thema überliefert, dass ein Pilger, der am Tag der Tarwiyya die ´Umra verrichtet, sein Haar weder kürzen noch scheren soll.“

 

Der Gelehrte Abû Bakr ibn Abdurrahmân ibn Hârith sagte: „Er sagte dies, damit noch etwas Haar verbleibt, das er am Tag des Opferfestes scheren kann; deswegen meinte er, das Kürzen der Haare sei besser.“ (Zitatende)

 

Und Allâh weiß es am besten!

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