Darf eine Frau zu einem Kariologen anstatt zu einer Kardiologin? Fatwâ-Nummer: 128925
- Fatwâ-Datum:11-11-2009
- Bewertung:
Assalamu Alaikum wa rahmatullahi wa barakatuhu!
Ich habe eine Frage und zwar darf eine Frau zu einem Kariologen
anstatt zu einer Kardiologin? Weil ich bevorzuge ihn weil er ein Prof. ist!
Es gibt keine muslimische KardiologenInnen... Ich habe gehört, dass junge Frauen zu eine Frau gehen! Was ist richtig und zu wem soll ich gehen???? Das erstemal war ich bei einer Frau und das zweite mal bei einem Mann!
Danke jazak ALLAHU cheir moege ALLAH euch mit dem Paradies el firdaws belohnen!
liebe grüsse!
Der Lobpreis ist Allâhs des Herrn der Welten und möge Allâh unseren Propheten Muhammad und dessen Familie und all dessen Gefährten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wir haben bereits (in anderen Fatwâs) erwähnt, dass normalerweise eine Frau von Frauen behandelt werden sollte. Es ist einer Frau nicht erlaubt, von einem männlichen Arzt behandelt zu werden (egal ob Muslim oder nicht), außer wenn dies unumgänglich ist und es keine Ärztin gibt, nicht einmal eine nichtmuslimische.
Wenn du tatsächlich in einer absoluten Notlage bist, musst du zu einer muslimischen Ärztin gehen, wenn du keine findest, dann zu einer nichtmuslimischen Ärztin. Sollte dies auch nicht möglich sein, so zu einem muslimischen Arzt und erst wenn du keinen muslimischen Arzt finden kannst, darfst du zu einem nichtmuslimischen Arzt gehen. Wir können nicht allgemein sagen, dass man auf Grund der Erfahrung eines Arztes diese Reihenfolge umgehen kann.
Wir sagen jedoch: Wenn der Fall dem muslimischen Arzt zu kompliziert ist und man darauf angewiesen ist, dass ein nichtmuslimischer Arzt auf Grund seiner Erfahrung den Fall betrachten muss, so ist es im Notfall unbedenklich, zu ihm zu gehen. Diese Notwendigkeit muss jedoch islâmisch ermessen werden. Folgende Bedingungen gelten für die Behandlung einer Frau bei einem männlichen Arzt – egal ob er Muslim ist oder nicht:
Erstens: Es gibt keine Frau, egal ob Muslimin oder nicht, die die Behandlung durchführen könnte.
Zweitens: Ihr Mahram muss anwesend sein.
Drittens: Es darf nur der erkrankte Körperteil entblößt werden, der restliche Körper muss gut bedeckt sein.
Viertens: Einige Gelehrte stellen zusätzlich die Bedingung, dass der Arzt vertrauenswürdig sein müsse.
Und Allâh weiß es am besten!