Der Haddsch der Mutter wurde durch deren Tochter finanziert, die bei einer mit Zinsen arbeitenden Bank beschäftigt ist.
Fatwâ-Nummer: 128996

  • Fatwâ-Datum:12-11-2009
  • Bewertung:

Frage

Eine Frau hat von ihrer Tochter, die bei einer mit Zinsen arbeitenden Bank beschäftigt ist, Geld geschenkt bekommen.
Darf sie diese Geldgeschenke für den privaten Bedarf annehmen?
Wenn ja, darf sie dieses Geld auch zum Bezahlen eines Haddsch oder einer ´Umra verwenden?
Möge Allâh es Ihnen mit dem Besten vergelten!

Antwort

Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâh seinem Gesandten wie auch seiner Familie und seinen Gefährten Segen und Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Wenn dieses Mädchen außer ihrem Lohn noch weiteres Vermögen aus erlaubten Quellen besitzt, gibt es mehrere Möglichkeiten. Wenn sie allerdings nur ihren Lohn erhält, hat man die Situation der Mutter zu betrachten:

Wenn die Mutter arm und bedürftig ist, darf sie das Geld annehmen und es je nach Bedarf ausgeben.

Wenn sie vermögend ist, darf sie dieses Geld nicht annehmen, vor allem nicht für den Haddsch oder die ´Umra, weil es aus verbotener Quelle stammt.

Es ist nicht erlaubt eine Person, die nur verbotenes Geld besitzt, durch Annehmen von Geschenken, Almosen oder Ähnlichem zu unterstützen.

Und Allâh weiß es am besten.

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