Muss eine Frau ihren Ehemann um Erlaubnis bitten, wenn sie den Haddsch mit der Absicht vollziehen möchte, dass sie ihn für ihren Vater vollzieht? Fatwâ-Nummer: 129030
- Fatwâ-Datum:12-11-2009
- Bewertung:
Wie lautet Ihr Ratschlag für eine Frau, die den Haddsch bereits vollzogen hat und nun den Haddsch für ihren verstorbenen Vater vollziehen möchte, der aus Unwissenheit nicht betete? Muss sie ihren Ehemann um Erlaubnis bitten, der sie auf seine Kosten zum Haddsch mitnehmen wird?
Möge Allâh es Ihnen mit dem Besten vergelten!
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Möge Allâh deinem Vater dessen Sünden vergeben und sich seiner erbarmen! Die Aussage, dass er aus Unwissenheit nicht betete, kann so nicht akzeptiert werden. Es ist unvorstellbar, dass ein Muslim aus einem muslimischen Land nicht weiß, dass das Gebet Pflicht ist. Allerdings sind sich die meisten Gelehrten außer Imâm Ahmad und einer anderen Gruppe darüber einig, dass derjenige, der das Gebet aus Nachlässigkeit unterlässt, noch Muslim ist. Daher darfst du den Haddsch für deinen Vater vollziehen.
Wenn du diesen Haddsch in Begleitung deines Ehemannes vollziehst, muss du ihm deine Absicht verdeutlichen. Er möchte sich sicherlich Allâh damit annähern, dass er dir zum Haddsch verhilft. Möglicherweise möchte er nicht, dass du von seinem Geld den Haddsch für deinen Vater vollziehst. Möglicherweise hält er an der Meinung fest, dass derjenige, der nicht betet, kein Muslim ist oder dass man keinen Haddsch für einen Toten vollziehen darf. Dann wäre dieses Geld aus seiner Sicht heraus vergeudet.
So Allâh will ist dein Haddsch für deinen Vater gültig. Allerdings musst du deinen Ehemann davon in Kenntnis setzen, wenn du von seinem Geld den Haddsch vollziehst. Es wäre allerdings besser, wenn du für dich selbst den Haddsch vollziehst und dabei für deinen Vater Bittgebete sprichst.
Und Allâh weiß es am besten.