Wenn die Schwester einen muslimischen Vormund hat, darf sie nur mit dessen Erlaubnis heiraten Fatwâ-Nummer: 129248
- Fatwâ-Datum:17-11-2009
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AsSalamu alaikum!
Ich habe eine Frage an Euch und ich hoffe, Ihr könnt sie mir beantworten:
Meine Eltern haben mich leider aus der Familie ausgeschlossen, und zwar aus mir nicht bekannten (für mich nicht stichhaltigen) Gründen. Zumindest scheinen diese fast grundlos zu sein. Das ist hier allerdings nicht der Punkt und auch nicht meine Frage.
Ich möchte meinen Verlobten heiraten, der ebenso (alhamdulillah) Muslim ist. Auf Wunsch meines Verlobten habe ich meinen Vater seinerzeit kontaktiert, da wir seinen Segen haben wollten. Wir wollten sogar von Dubai nach Deutschland reisen, damit er bei meinem Vater um meine Hand anhalten kann.
Erst hat mein Vater gesagt, es gehe in Ordnung und nach zwei Tagen schrieb er mir eine SMS (!), in der stand, dass er wegen mir seinen Familienfrieden nicht kaputt machen könne und ich solle ihn nicht mehr kontaktieren und ihn aus der Sache raushalten. Er wünsche mir aber Glück und Allahs Segen.
Da wir hier nur vor einem islamischen Gericht (per Imama) heiraten können und ich somit meines Vaters Erlaubnis brauche, weiß ich nicht weiter. Im Deutschen Konsulat ist es leider nicht möglich zu heiraten, da dort keine Eheschließungen vorgenommen werden, zumal wir ohnehin den Segen Allahs brauchen und nicht nur auf dem Papier heiraten wollen.
Was raten Sie uns?
Was können wir machen?
Danke und herzlichen Gruß aus Dubai!
Der Lobpreis ist Allâhs des Herrn der Welten und möge Allâh unseren Propheten Muhammad und dessen Familie und all dessen Gefährten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken! Und nun zur Frage: Wenn die Schwester einen muslimischen Vormund hat, darf sie nur mit dessen Erlaubnis heiraten. Wenn er in ihrem Heimatland wohnt und nicht bei der Eheschließung zugegen sein kann, so kann er jemanden bevollmächtigen. Wenn diese Schwester keinen muslimischen Vormund hat, so kann sie ein muslimischer Richter verheiraten, denn der muslimische Herrscher oder dessen Stellvertreter ist der Vormund derjenigen, die keinen Vormund hat. Und Allâh weiß es am besten.