Vorziehen und Aufschieben des zum Haddsch gehörenden Sa´î (ritueller Lauf zwischen As-Safâ und Al-Marwa) Fatwâ-Nummer: 129409
- Fatwâ-Datum:22-11-2009
- Bewertung:
Ist es erlaubt, den Sa´î auf den siebten Tag von Dhû Al-Hiddscha - oder davor -vorzuziehen?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wer die Haddsch-Form Ifrâd oder Qirân vollzieht, der sollte den Sa´î besser direkt nach dem Tawâf Al-Qudûm vollziehen, egal ob am siebten Tag oder vorher. Wer die Haddsch-Form Tamattu´ vollzieht, der legt den Ihrâm erst für die ´Umra an und beginnt nach deren Beendigung den Ihrâm für den Haddsch zu dessen vorgeschriebenen Zeit. Es ist ihm also in diesem Fall nicht erlaubt, den Sa´î vorzuziehen, er muss ihn nach dem Tawâf Al-Ifâda (Pflicht-Tawâf des Haddsch) verrichten. Den Tawâf Al-Ifâda darf man auf keinen Fall vor dem Opferfesttag verrichten, sei es im Ifrâd, Qirân oder Tamattu´.
Und Allâh weiß es am besten.