Die Stadt Dschidda liegt nicht innerhalb des Haram (verwehrten Bezirks)
Fatwâ-Nummer: 129410

  • Fatwâ-Datum:22-11-2009
  • Bewertung:

Frage

Zählen die Bewohner Dschiddas zu den Bewohnern des Haram?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Die Stadt Dschidda liegt nicht innerhalb der Grenzen des Haram, daher zählen ihre Bewohner auch nicht zu den Bewohnern des Haram. Es gibt in der heutigen Zeit besondere Markierungen für diese Grenzen, die bereits der Allâh Nahestehende - Ibrâhîm Friede sei auf ihm - setzte.

 

An-Nawawî schrieb: „Der Haram hat festgesetzte Grenzen in allen Richtungen. Al-Azraqî und Andere erwähnten ihren Überlieferungsketten nach, dass Ibrâhîm diese Grenzen setzte und markierte. Dschibrîl Friede sei auf ihm hatte ihm die Punkte gezeigt. Später ordnete er erst unserem Propheten , dann Umar, dann Uthmân und schließlich Mu´âwia an, diese festzulegen. So sind sie bis zum heutigen Tag deutlich, gepriesen sei Allâh!“ Zitatende.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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