Erwerb des Opfertiers sehr früh vor dem Opferfest ist unbedenklich Fatwâ-Nummer: 129412
- Fatwâ-Datum:22-11-2009
- Bewertung:
Ich habe das Opfertier 15 Tage vor dem Schlachttag erworben. Ist dies erlaubt?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Das Opfertier zwei oder mehr Wochen vor dem Tag des Opferfests zu erwerben ist völlig unbedenklich. In den Sahîh-Werken steht, dass die Prophetengefährten ihre Opfertiere bereits in Madîna mästeten. Dies deutet darauf hin, dass sie sich einige Zeit vor dem Schlachttag in ihrem Besitz befanden. Weiterhin kennen wir keinen Gelehrten, der den Kauf der Opfertiere auf einen bestimmten Zeitraum beschränkte.
Und Allâh weiß es am besten.