Das Opfern steht in keiner Beziehung zum Fasten der neun Tage von Dhû Al-Hiddscha Fatwâ-Nummer: 129420
- Fatwâ-Datum:22-11-2009
- Bewertung:
Eine Frau möchte ein Opfertier schlachten, ist aber nicht in der Lage, die ersten zehn Tage von Dhû Al-Hiddscha zu fasten. Aus Gründen, die Frauen betreffen, kann sie nur die letzten drei Tage fasten. Darf sie trotzdem ein Opfertier schlachten, obwohl sie die zehn Tage nicht vollständig fastet?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Das Fasten der ersten zehn - genauer gesagt der ersten neun - Tage des Monats Dhû Al-Hiddscha ist, den allgemeinen Beweisen für die Vorzüglichkeit der Taten in diesem Monat nach, etwas im Islam Erlaubtes. Allerdings ist es keine Bedingung zum Schlachten eines Opfertiers. Kein Gelehrter hat dies je gesagt. Es ist erlaubt, ein Opfertier zu schlachten, auch wenn man an keinem dieser Tage fastet. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen dem Opfern und dem Fasten der ersten neun Tage von Dhû Al-Hiddscha.
Und Allâh weiß es am besten.