Ein Schlachttier reicht für einen Opfernden und dessen Kinder, wie hoch auch immer die Anzahl der Kinder sein mag.
Fatwâ-Nummer: 129456

  • Fatwâ-Datum:23-11-2009
  • Bewertung:

Frage

Ab welchem Alter sollte man für seine Kinder Opfertiere schlachten?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Wenn damit das Schlachtopfer für die Kinder unter Obhut des Vormunds gemeint sind, dann braucht dieser Vormund nur ein einziges Opfertier für sie zu schlachten. Dies stützt sich auf eine Überlieferung von Abû Ayyûb , die besagt, dass es zur Zeit des Propheten allgemein üblich war, nur ein einziges Opfertier für die ganze Familie zu schlachten.

Es gibt also kein bestimmtes Alter. Wie alt auch immer diese Kinder sind, es reicht ein einziges Opfertier für sie alle, insofern sie sich unter Obhut eines Vormundes befinden. Sobald diese Kinder aber selbstständig werden, empfiehlt es sich für sie, dass jeder für sich ein Opfertier schlachtet.

Handelt es sich aber um Waisen, die nicht unter der Obhut einer Person stehen, aber dennoch wohlhabend sind, dann ist es nach überwiegender Meinung gestattet, für jede ein Opfertier zu schlachten, und zwar auf ihre Kosten, solange es ihrem Vermögen nicht schadet.

Allâh weiß es am besten.

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