Jemand verrichtete die Umra und möchte bis zur Zeit des Haddsch bleiben. Muss er den Ankunfts-Tawâf (umlaufen der Ka´ba) verrichten? Fatwâ-Nummer: 129467
- Fatwâ-Datum:23-11-2009
- Bewertung:
Ich möchte im Monat Ramadan eine Umra vollziehen und bis zum Haddsch bleiben. Muss ich den Ankunfts-Tawâf verrichten, obwohl ich schon in Makka bin?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn du schon im Ramadan nach Makka kamst, um die Umra zu verrichten und den Ihrâm deiner Umra beendet hast und in Makka bis zur Zeit des Haddsch bleibst, um von Makka aus in den Weihezustand einzutreten, so brauchst du den Ankunfts-Tawâf nicht zu verrichten, da du dich ja bereits in Makka aufgehalten hast.
Und Allâh weiß es am besten.