Ist es erlaubt, das Opfertier vor dem Aufenthalt in Arafat zu schlachten? Fatwâ-Nummer: 129469
- Fatwâ-Datum:23-11-2009
- Bewertung:
Ist es erlaubt, das Opfertier vor dem Aufenthalt in Arafat zu schlachten?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Das Schlachten des vorgeschriebenen Opfertiers vor dem Opfertag ist bei einigen Gelehrten, wie den Schâfi’iten, gültig. Diese Meinung ist auch von Ahmad überliefert, jedoch nur für den Fall, dass der Pilger Makka vor den ersten zehn Tagen des Monats Dhû Al-Hiddscha betrat und es ihm schwer fällt, das Opfertier zu hüten. Es gibt jedoch auch eine Überlieferung von Ahmad, die besagt, dass dies bedingungslos erlaubt sei.
An-Nawawî belegte die Meinung der schâfi’itischen Rechtsschule mit folgendem Quran-Vers: „Wer nun zwischen der Umra und dem Haddsch genießen (Tamattu’) möchte, was an einem Opfertier leichtfällt...“ (Sûra 2:196)
Weiterhin stimmten die Imame darin überein, dass es erlaubt ist, vor dem Opfertag zu fasten und somit das Opfern erst recht. Bei den Mâlikiten, Hanafiten und Hanbaliten gilt dies jedoch nicht. Daher soll man mit dem Schlachten bis zum Opfertag warten, um die Sunna zu praktizieren und die Meinungsverschiedenheit der Gelehrten zu umgehen.
Und Allâh weiß es am besten.