Freiwilliger Haddsch im Namen eines Verstorbenen und darf eine Tochter für ihre Mutter den Haddsch verrichten? Fatwâ-Nummer: 129492
- Fatwâ-Datum:23-11-2009
- Bewertung:
Vor acht Jahren starb meine Schwiegermutter an einer gefährlichen Krankheit, ohne den Haddsch verrichtet zu haben, obwohl sie bemittelt und wohlhabend war. Vor zwei Jahren verrichtete ihr ältester Sohn den Haddsch für sie.
Meine Frage: Ist es erlaubt, dass meine Frau dieses Jahr für sie pilgert? Wir lasen übrigens viele Fatwas darüber, die sich widersprechen: Manche sagen, eine Frau dürfe nicht den Haddsch für ihre Mutter verrichten. Andere sagen, es sei nicht gestattet, für einen Verstorbenen zum zweiten Mal den Haddsch durchzuführen.
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Dadurch, dass der älteste Sohn der Schwiegermutter des Fragestellers den Haddsch in deren Namen vollzog, ist der Pflicht-Haddsch schon verrichtet worden. Er befreite sie damit tatsächlich von dieser Pflicht. Nun möchte dessen Frau erneut für sie den Haddsch verrichten und möchten wissen, ob das überhaupt erlaubt ist und ob das der verstorbenen Schwiegermutter nutzt.
Die Antwort: die Gelehrten sind sich nicht einig, ob es dem Verstorbenen nutzt, für ihn einen freiwilligen Haddsch zu verrichten. Wir und viele weitere Gelehrte sind unsererseits der Meinung, dass es jedem Verstorbenen nutzt, wenn man erneut für ihn den Haddsch vollzieht.
Er wird davon profitieren. Jeder kann für seine Mutter pilgern, egal ob Mann oder Frau. Deine Frau kann also für ihre verstorbene Mutter pilgern. Sie wird davon profitieren. Falls sie den Haddsch und die Umra nacheinander getrennt oder in derselben Zeit zusammen verrichtet, sollte sie ein Opfertier schlachten. Wenn sie nur den Haddsch verrichtet, dann ist sie zu keinem Opfer verpflichtet. Diese Regeln beziehen sich auf jeden Pilger, auch wenn er für einen Anderen pilgert.
Allâh weiß es am besten.