Die Art der Sünden, die das Fasten am Tage von Arafa und Âschûrâ tilgt Fatwâ-Nummer: 131096
- Fatwâ-Datum:15-12-2010
- Bewertung:
Tilgt das Fasten am Tage von Arafa und Âschûrâ die großen Sünden?
Das Lob ist Allâhs und möge Er den Gesandten Allâhs in Ehren halten und bewahren, sowie seine Familie und seine Gefährten.
Der Imâm Muslim überliefert in seiner Sammlung authentischer Hadîthe einen langen Hadîth von Abû Qatâda, in dem der Prophet sagte: „Ich rechne damit, dass Allâh für das Fasten am Tag von Arafa die Sünden des vorigen Jahres und die des kommenden Jahres vergibt. Und ich rechne damit, dass Allâh für das Fasten am Tag von Âschûrâ die Sünden des vergangenen Jahres vergibt.“
An-Nawawî sagte in seiner Erklärung dieses Hadîthes: „Das heißt, das Festen tilgt die Sünden zweier Jahre. Gemeint sind hier die kleinen Sünden. Dies wurde bereits in dem Kapitel „Tilgung der Verfehlungen durch die Gebetswaschung (Wudû)“ erläutert.
Dort haben wir erwähnt, dass die großen Sünden möglicherweise abgeschwächt werden, wenn keine kleinen Sünden mehr vorhanden sind. Wenn der Muslim keine hat, so wird er anstatt dessen um Rangstufen erhöht.“ (Zitatende).
Mit der Tilgung der Sünden sind also die kleinen Sünden gemeint, da die großen unbedingt die aufrichtige Reue und deren Annahme voraussetzen.
Und Allâh weiß es am besten.