Verpassen des Freitagsgebets aufgrund einer Prüfung Fatwâ-Nummer: 132508
- Fatwâ-Datum:24-2-2010
- Bewertung:
Ich habe am Freitag eine Prüfung um zwölf Uhr. Sie dauert mindestens eineinhalb Stunden. Das Problem liegt darin, dass ich das Freitagsgebet versäume. Könnt ihr mir bitte eine Lösung für dieses Problem geben und mir mitteilen, was ich machen soll, um das Freitagsgebet zu verrichten?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Das Freitagsgebet ist Pflicht – nach dem Qurân, der Sunna und dem Konsens – für jeden verantwortlichen, ansässigen Muslim, der dabei zugegen sein kann. Es ist nicht erlaubt, dass man es ohne einen Grund versäumt, der das Versäumen des Freitagsgebets entschuldigt. Die Prüfung gilt nicht als eine Entschuldigung, die das Versäumen des Freitagsgebets rechtfertigt. Demnach ist es nicht erlaubt, das Freitagsgebet wegen der Prüfung zu versäumen. Dies gilt, wenn das Versäumen der Prüfung keinen großen Schaden verursacht, wie die Entlassung aus der Universität, eine sehr hohe Geldstrafe oder der Verlust eines Semesters. Wenn derartiger Schaden daraus resultieren sollte, der mit Geld verbunden ist, darf man das Gebet versäumen und das Mittagsgebet statt des Freitagsgebets verrichten, denn es gehört zu den Ursachen, von denen die Rechtsgelehrten erwähnt haben, dass sie das Versäumen des Freitagsgebets rechtfertigen, dass man den Verlust einer sehr wichtigen Sache oder Lebensgefahr fürchtet. Der Autor (Mâlikit) von Muchtasar Chalîl meinte, als er die das Versäumen des Freitagsgebets und des Gemeinschaftsgebets erlaubenden Ursachen erwähnte: „Die Furcht vor dem Verlust des Vermögens.“ Der Autor von At-Tâdsch wa Al-Iklîl (Kommentar zu Muchtasar Chalîl) erklärte das wie folgt: „Das heißt ein beträchtliches Vermögen, sogar wenn es einem Anderen gehört.“ Zitatende. In Al-Muhaddhab – von einem Schâfi'iten - steht: „Dazu – zu den das Versäumen des Freitagsgebets und des Gemeinschaftsgebets erlaubenden Ursachen - gehört auch, dass man für sich selbst oder für Andere Schaden befürchtet.“ Zitatende.
Sulaimân ibn Ahmad Al-Mirdawî – ein Hanbalit – meinte in Al-Insâf: „Zu den Entschuldigungen für das Versäumen des Freitags- und des Gemeinschaftsgebets gehört die Furcht vor einem Schaden in lebensnotwendigen Belangen.“ Zitatende.
Zweifellos ist der Schaden, der aus dem Verlust einer geringen Menge Geldes resultiert, leichter als die erwähnten Schäden, die aus dem Versäumen der Prüfung resultieren können. Wenn aus dem Versäumen der Prüfung kein islamisch geltender Schaden resultiert, dann gilt die ursprüngliche Regel, dass das Freitagsgebet Pflicht ist, wie wir schon oben erwähnt haben.
Allâh weiß es am besten.