Islamischer Ehevertrag besagt, dass die Frau noch bei den Eltern wohnt, Ehemann verlangt nun von ihr bei ihm zu wohnen
Fatwâ-Nummer: 132520

  • Fatwâ-Datum:24-2-2010
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Frage

Zwei Fragen von derselben Person.
Ich habe vor einiger Zeit einen islamischen Ehevertrag abgeschlossen, aber wir haben diesen nicht offiziell beglaubigt. Ich blieb bis jetzt wie vereinbart bei meiner Familie.Mein Mann beharrt nun darauf, dass wir ab jetzt zusammen leben. Steht es mir zu, dies abzulehnen? Steht es auch meinen Eltern zu, dies abzulehnen?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Wenn der Ehevertrag mit diesem Mann islamisch geschlossen wurde und er alle Bedingungen erfüllt, vor allem das Vorhandensein von Vormund und Zeugen, dann sind Sie seine Frau geworden, auch wenn der Vertrag nicht staatlich beglaubigt wurde. Die staatliche Beglaubigung des Vertrags ist im Islâm keine Bedingung für die Authentizität der Ehe; er gilt vielmehr als Festlegung der Rechte und Verhindern von Streiterei. Sofern er Ihnen die vereinbarte Morgengabe bezahlt hat, steht es Ihren Eltern nicht zu, ihn ohne Grund wie Krankheit oder Ähnliches daran zu hindern, Ihnen beizuschlafen. Auch Ihnen steht eine Ablehnung nicht zu. Die Gelehrten betonen, dass der Gehorsam dem Ehemann zusteht, solange er seiner Frau ihr Recht an Morgengabe und Unterhalt gegeben hat. Wenn er ihr ihr Recht nicht gibt, indem er ihr die verspätete Morgengabe nicht gibt, steht es ihr zu, sich seiner zu enthalten, und es steht ihrem Vater zu abzulehnen, dass er mit ihr zusammenzieht.

 

Allâh weiß es am besten.

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