Ist das Freitagsgebet gültig, wenn der Vorbeter während der zweiten Rak`a nicht hörbar rezitiert? Fatwâ-Nummer: 133734
- Fatwâ-Datum:28-3-2010
- Bewertung:
Ist das Freitagsgebet gültig, wenn der Vorbeter während der zweiten Rak`a nicht hörbar rezitiert?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn der Vorbeter oder derjenige, der ein in der Regel mit hörbarer Stimme zu verrichtendes Gebet wie z.B., Morgen-, Abend- oder Nachgebet, nicht hörbar betet, dessen Gebet ist gültig, egal ob er das absichtlich oder unabsichtlich, während einer Rak`a oder zweien macht. Dies alles macht sein Gebet nicht ungültig.
In seinem Buch “Al-Mughnî“, schrieb Ibn Qudâma: „Das hörbare oder nicht hörbare Rezitieren des Qurân beim Gebet ist je nach Zeit und Gebetsart nach Meinung aller Gelehrten lediglich erwünscht. Es ist darauf zurückzuführen, dass es der Prophet machte und es von Generation zu Generation weiter überliefert wurde. Wenn man den Qurân hörbar im Gebet liest, wenn er nicht hörbar beten sollte oder umgekehrt, so ist das Gebet gültig, aber man hat eine Sunna vernachlässigt.“ Demzufolge ist das Beten dieses Vorbeters, der während der zweiten Rak`a des Freitagsgebets den Qurân nicht hörbar rezitierte, richtig, aber er hätte besser die sogenannten „Niederwerfungen wegen Fehlern“ vor Ende des Gebets verrichten sollen.
Und Allâh weiß es am besten!