Zusammenfassen von Gebeten auf Grund starken Unwetters Fatwâ-Nummer: 134132
- Fatwâ-Datum:8-4-2010
- Bewertung:
Unter welchen Umständen ist es uns erlaubt, auf Grund schweren Unwetters das Nachtgebet unmittelbar nach dem Abendgebet zu verrichten? Ich möchte gern detaillierte Informationen.
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Die meisten Gelehrten sind der Meinung, dass bei Regen das Abend- und Nachtgebet zu Beginn der Zeit des Abendgebets zusammen gebetet werden dürfen. Der Beweis dafür ist die Überlieferung von Al-Athram in seinem Sunna-Werk über Abû Salama ibn Abd Ar-Rahmân, dass dieser sagte: „Es gehört zur Sunna, an einem sehr regnerischen Tag das Abend- und Nachtgebet zusammen zu verrichten.“
Al-Buchârî überlieferte, dass der Prophet das Abend- und Nachtgebet zusammen verrichtete. Um die Gebete korrekt zusammenzufassen, müssen bei denen, die dies als erlaubt betrachten, drei Bedingungen erfüllt werden:
1. Das Einhalten der Reihenfolge zwischen den beiden Gebeten: Man beginnt mit dem Abendgebet und verrichtet dann das Nachtgebet.
2. Die Absicht des Zusammenfassens zu Beginn des ersten Gebets. Das ist die bekannte Meinung von Mâlik, As-Schâfi'î und Ahmad. Es wird auch gesagt, dass es gültig ist, wenn man die Absicht des Zusammenfassens während des ersten Gebets fasst. An-Nawawî meinte in Raudat At-Tâlibîn: „Der Rechtsschule nach ist sie (die Absicht) eine Bedingung. Es genügt, dass sie bei Beginn, während oder gegen Ende des ersten Gebets vorhanden ist.“
3. Die unmittelbare Aufeinanderfolge. Es soll zwischen beiden keinen großen Zeitabstand geben.
Allâh weiß es am besten.