Darf mein Mann mit der Frau seines Bruders alleine im Auto sitzen um Fatwâ-Nummer: 134232
- Fatwâ-Datum:12-4-2010
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Salamu alleikom, liebe Brüder und Schwestern, ich hab eine Frage, bei der sich mein Mann und ich nicht einig sind. Darf mein Mann mit der Frau seines Bruders alleine im Auto sitzen um z.B. sie zum Einkaufen zu fahren. Er sagt: „Ja, er darf nur nicht mit einer Frau in einem geschlossenen Raum alleine sein.“
Ich dagegen sage, ein Auto ist auch geschlossen, er sagt, dass sie ja draußen sind, unterwegs, wo alle Leute sie sehen können, also nicht ganz alleine. Ich bin allerdings anderer Meinung und das nicht, weil ich eifersüchtig bin, nein auf keinen Fall, ich vertraue ihm, aber ich sage trotzdem es ist falsch. In scha Allah könnt ihr mir weiterhelfen.
Vielen Dank... Salamu alleikom!
Das Lob ist Allâhs, des Herrn der Geschöpfe, und möge Allâh Seinen Gesandten, dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Sind beide allein im Auto, hätten sie gar nicht erst zusammen einsteigen dürfen, weil man in verbotener Zweisamkeit ist, wie der Prophet sagte: „Ein Mann darf nicht mit einer Frau alleine sein, außer es ist ein Mahram (eine zur Heirat verwehrte Person) bei ihnen.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim)
Er sagte auch: „Sobald ein Mann mit einer Frau alleine ist, so ist der Schaitân der dritte.“ (At-Tirmidhî) Er sagte auch: „Tretet ja nicht in die Gemächer der Frauen ein!“, da fragten die Gefährten: „Was ist mit dem Schwager?“, worauf er antwortete: „Der Schwager ist der Tod.“ (Al-Buchârî und Muslim; mit dem Schwager ist hier sowohl der Bruder des Ehemannes, als auch ein anderer angeheirateter Verwandter gemeint)
Unter verbotener Zweisamkeit versteht man das Alleinsein mit einer fremden Frau, wobei fremd hier für eine Frau steht, die weder Ehefrau noch Mahram ist, wobei ein Mahram eine Person ist, die man nie heiraten darf, weil sie entweder verwandt ist, eine gemeinsame Stillmutter hatte oder zu einer bestimmten Gruppe der angeheirateten Verwandten gehört. Es ist dem Mann nicht verboten, mit einer Frau, die als Mahram bezeichnet wird, alleine zu sein.
Unter den Fiqh-Gelehrten herrscht der Konsens, dass das Alleinsein mit einer fremden Frau verboten. Hierzu gehört das Alleinsein mit ihr im Auto, und tatsächlich erteilten einige Gelehrte die Fatwâ, dass Frauen nicht alleine mit einem fremden Fahrer in einem Auto sitzen dürfen, da dies dem Alleinsein gleichzustellen ist. Wenn sie jedoch eine weitere Frau begleitet und keine Bedenken bestehen, ist es erlaubt, weil die Frau nicht mehr mit dem Mann alleine wäre, solange es sich nicht um eine Reise handelt, denn reisen darf sie nur in Begleitung eines Mahrams.
Und Allâh weiß es am besten!