Geld mit dem Verkauf von Kinderspielen verdienen Fatwâ-Nummer: 134440
- Fatwâ-Datum:18-4-2010
- Bewertung:
Darf man an einem auf die islâmische Gemeinschaft bezogenes Kinderspiel Geld verdienen? In meiner Frage geht es um ein für Kinder zwischen 12 und 16 Jahren erfundenes Kinderspiel. Es ist in Form einiger Antworten, die auf islâmische Fragen gegeben werden. Diese stehen auf nummerierten Blättern. Beantwortet das Kind die Frage auf dem ersten Blatt richtig, bekommt es einen Punkt und darf die Frage des nächsten Blattes beantworten. Diese Blätter enthalten außerdem Bilder, deren Köpfe allerdings unkenntlich gemacht sind.
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Es ist kein Problem, wenn man die Kinderspiele zum Gegenstand seines Geschäftes oder Handels macht, solange dieses Spiel in einer Form hergestellt wird, mit der die Kinder etwas Nützliches in ihrem Leben oder in der Religion lernen können. Auch wenn diese Spiele Bilder von Lebewesen enthalten, ist das kein Problem, denn Kinderspiele sind von diesem Verbot ausgeschlossen.
Der Beweis dafür ist der folgende Hadîth: „Die Mutter der Gläubigen Â`ischa hatte beim Propheten Möge Allah ihn in Ehren und ihm Wohlergehen schenken mit einer Puppe gespielt.“ (Al-Buchârî, Muslim.) Der Gelehrte Al-Qâdî ibn Iyâd meint: „Durch diesen Hadîth stellt man fest, dass man damit (mit den Kinderspielen) spielen darf. Und sie sind von dem Bilderverbot ausgenommen.“ Verwischt man dazu noch die Gesichter auf denen der Spiele zugehörigen Bilder, entgeht man auch der Frage, ob man sie als Spielzeug benutzen oder verkaufen bzw. besitzen darf, denn ein Bild ohne Gesicht hat keinen Kopf mehr. Und ein Bild ohne Kopf ist kein Bild mehr. Das zeigt der von Al-Isma´îlî überlieferte Hadîth: „Kein Bild ohne Kopf! Hat es keinen Kopf, so ist es kein Bild mehr.“ (Von Al-Albânî als authentisch bestätigt.)
Allâh weiß es am besten!