Mit Kajal geschminkt das Haus verlassen
Fatwâ-Nummer: 134470

  • Fatwâ-Datum:18-4-2010
  • Bewertung:

Frage

Darf ich aus dem Haus gehen, wenn ich meine Augenlieder mit Kajal geschminkt habe?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Die Frau gebraucht das Kajal in der Regel entweder als Verschönerungs- oder Heilmittel. Bestreicht sie damit aber ihre Augen, so stellt sich die Frage, ob sie ihr Haus verlassen darf oder nicht. Die Gelehrten sind sich uneinig darüber, ob es zum normalen sichtbaren Schmuck gehört, den die Frau zeigen darf, oder zum zu verhüllenden, den die Frau bedecken muss.

 

Einige Rechtsgelehrten meinen, es gehöre zu dem normalen Schmuck, den die Frau zeigen dürfe. Der Beweis dieser Gelehrten ist die Auslegung des Qurân-Verses „und die ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer dem, was sonst sichtbar ist“ von Ibn Abbâs. Er will zum Ausdruck bringen, dass damit der Ring und das Antimon gemeint seien. Einige meinen aber, dass es zum Schmuck gehöre, den sie nicht offen zeigen dürfe, da die Frau es benutze, um sich und ihr Gesicht zu verschönern.

 

Der Rechtsgelehrte Ibn Atiyya meint: „Ich glaube, dass die Frau Nichts von ihrem Schmuck offen zeigen darf und sich darum bemühen soll. Ausgenommen ist aber das, was sie von Natur aus nicht bedecken kann oder was sie unbedingt aus einer Notwendigkeit heraus zeigen muss. Dies zu zeigen, ist in diesem Fall erlaubt.“

 

Da aber die Frau nicht dazu gezwungen ist, mit geschminkten Augen auszugehen, ist es ihr auch nicht erlaubt, denn es macht die Frau schöner und somit zieht sie die Blicke der Männer auf sich. So ist der Frau, die sich mit diesem Antimon die Augen bestreicht um schöner auszusehen, verboten, so auszugehen.

 

Allâh weiß es am besten!

 

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