Kredit um Haft wegen schwer bezahlbarer Schulden zu meiden Fatwâ-Nummer: 134489
- Fatwâ-Datum:18-4-2010
- Bewertung:
Ich bin 30 Jahre alt und habe bedauerlicherweise viel Geld durch meinen Handel verloren. Nun droht mir laut des tunesischen Gesetzes eine Gefängnisstrafe, wenn ich meine Schulden nicht zurückzahle.
Darf ich in diesem Fall einen Zinskredit aufnehmen, da ich leider kein anderes Mittel habe, um diese Schulden zu begleichen?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Ein Zinskredit ist im Islâm verboten. Man darf ihn erst aufnehmen, wenn eine dringende Notwendigkeit besteht, und zwar laut dem Qurân-Vers: „...außer dem, wozu ihr gezwungen ward.“
Wenn du wirklich kein anderes Mittel hast, diese Schulden ohne Zinskredit zurückzugeben, und sonst ins Gefängnis geworfen wirst, ist es dir erlaubt, einen Zinskredit aufzunehmen, um diese Schulden zu tilgen. Das zeigt der Qurân-Vers: „Wer sich aber in einer Zwangslage befindet, ohne zu begehren oder das Maß zu überschreiten – so ist dein Herr allvergebend, allbarmherzig“ (Sûra 6:4)
Allâh weiß es am besten!