Die verbotene Scheidung (At-Talâq Al-Bid´î) Fatwâ-Nummer: 135043
- Fatwâ-Datum:2-5-2010
- Bewertung:
Assalamualaikum! Ich habe eine Frage bzgl. der Scheidung im Islam, und zwar: Warum gibt es zahlreiche Scheidungsverbote (wie z. B. das dreimalige Aussprechen der Scheidungsformel hintereinander; Scheidung während der Monatsregel der Frau, Scheidung während eines Zornausbruchs, Scheidung ohne Zeugen usw.) wenn die Scheidung trotzdem gültig ist und zählt, egal wie und wann sie ausgesprochen wird??
Das verstehe ich irgendwie nicht, denn das widerspricht sich total, meiner Meinung nach. Vielleicht kann mir ja jemand die Frage beantworten, inshaallah..
Vielen Dank im Voraus. Salam, Schwester Maggie
Das Lob gebührt Allâh, dem Herrn der Geschöpfe, und möge Allâh Seinen Gesandten, dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Verehrte Schwester, sei dir gewiss, dass die Befolgung der Gesetze Allâhs das unübertreffbar Beste ist.
Deine Frage haben wir so verstehen können, dass du nicht nachvollziehen kannst, wie es bestimmte Formen der Scheidung gibt, die zwar verboten sind, sie jedoch trotzdem gültig sind und die Scheidung rechtskräftig ist.
Wenn dies deine Frage ist, so sollst du wissen, dass eine verbotene Scheidung, gemäß der belegten Meinung der Mehrheit der Gelehrten nicht ungültig ist sondern dass eine solche Scheidung gültig und rechtskräftig ist. Das Verbot einer bestimmten Form der Scheidung hat also keinerlei Auswirkung auf ihre Gültigkeit. Derjenige, der ein Verbot Allâhs missachtet und eine Neuerung in der Religion Allâhs begeht, der sollte vorzugsweise ermahnt und getadelt werden. Die Strafe die er im Diesseits erhält ist dann die Scheidung. Er sollte für seine Tat getadelt werden. Was das Jenseits betrifft, so hat er eine Sünde begangen, die von ihm Reue und Bitte um Vergebung erfordert, damit Allâh ihm dies vergibt.
Hier ist es angebracht, dass wir dir das islâmische Urteil darlegen für die Scheidungsformen die du in deiner Frage nanntest, denn nicht alle von dir genannten Scheidungsformen sind tatsächlich verboten. Einige dieser Formen sind in der Tat verboten, da sie Formen sind die nicht der Sunna des Propheten entsprechen, wie die Scheidung während der Monatsregel oder das Aussprechen der Scheidungsformel dreimal nacheinander. Die Scheidung in zornigem Zustand und die Scheidung ohne Zeugen fallen jedoch nicht unter den verbotenen Formen der Scheidung.
Die verbotene Scheidung (At-Talâq Al-Bid´î) wird folgendermaßen definiert: Wenn der Mann seine Frau scheidet und eins von drei Dingen zutrifft, dann ist es eine verbotene Scheidung: wenn sie zum Zeitpunkt der Scheidung ihre Regelblutung hat, wenn sie im Wochenbett ist oder wenn er die Scheidungsformel dreimal hintereinander ausspricht.
Erstens: Die Scheidung während der Regelblutung
Die Scheidung während der Regelblutung ist gemäß des Qurâns und der Sunna verboten. Wenn er sie nun doch während ihrer Regelblutung scheidet oder zwischen zwei Monatsregeln, wenn er mit ihr nach Beendigung ihrer vorausgegangenen Regelblutung Geschlechtsverkehr hatte, gilt die Scheidung dann oder nicht? Es gibt diesbezüglich verschiedene Meinungen unter den Gelehrten:
Die Mehrheit jedoch, unter ihnen die vier Imâme der befolgten Rechtsschulen sind der Meinung, dass dies eine gültige Scheidung ist, der Mann jedoch mit dieser Handlung sündigt.
Der Gelehrte Ibn Taimiyya und sein Schüler Ibn Al-Qaiyyim sind jedoch der Meinung, dies sei eine verbotene Scheidung und gelte nicht.
Die zutreffendere Meinung ist die Meinung der Mehrheit der Gelehrten, dass also diese Form der Scheidung gültig ist, und dass der Mann somit sündigt, da er den Vorschriften des Qurân und der Sunna zuwiderhandelt.
Zweitens: Das dreimalige Aussprechen der Scheidungsformel
Wer zu seiner Frau dreimal hintereinander das Wort (Tâliq) sagt während er dabei die Niyya der dreimaligen Scheidung fasst, dann gilt die dreimalige Scheidung und seine Frau ist ihm danach zur Heirat verboten. Wenn seine Absicht bei der Wiederholung der Scheidungsformel nur die Bestätigung war, so gilt nur eine Scheidung. Das Wiederholen eines Wortes hintereinander dient der Bestätigung. Wenn er jedoch weder drei Scheidungen, noch die Bestätigung beabsichtigt, so gilt eine Scheidung. Die dreimal wiederholten Scheidungsformeln gelten also als einmalige Scheidung, da er die dreimal nicht durch ein Trennwort trennte.
Zwei Arten der Scheidung sind nicht als verbotene Form der Scheidung (At-Talâq Al-Bid´î) zu betrachten:
Erstens: Die Scheidung in zornigem Zustand
Wisse, dass die Scheidung im Zustand des Zornes gilt, außer der Zorn ist so stark, dass derjenige nicht mehr bei klarem Verstand ist und sich wie ein Irrer verhält, der nicht zwischen Tag und Nacht unterscheiden kann.
Zweitens: Die Scheidung ohne Zeugen
Die mehrheitliche Meinung der Gelehrten unter den frommen Vorfahren und den frommen Nachkommen ist, dass eine gültige Scheidung keine Zeugen erfordert, da die Scheidung das Recht des Mannes ist. Sobald er sie vollbringt gilt sie auch, selbst dann wenn keine Zeugen anwesend sind. Es ist jedoch erwünscht, dass es von anderen bezeugt wird. Allâh der Erhabene sagt: „Und nehmt zwei gerechte Personen von euch zu Zeugen“ (Sûra 65:2)
Zum Schluss raten wir unserer verehrten Schwester, nicht voreilig und ohne Gelehrte gefragt zu haben über die Regelungen der Scharî´a zu urteilen. Es ist unsere Pflicht Allâhs Gesetze zu befolgen, uns islâmisches Wissen anzueignen und uns vollkommen nach seinen Anweisungen und denen des Propheten zu richten.
Allâh der Erhabene sagt: „Weder für einen gläubigen Mann noch für eine gläubige Frau gibt es, wenn Allâh und Sein Gesandter eine Angelegenheit entschieden haben, die Möglichkeit, in ihrer Angelegenheit zu wählen. Und wer sich Allah und Seinem Gesandten widersetzt, der befindet sich ja in deutlichem Irrtum.“ (Sûra 33:36)
Allâh weiß es am besten.