Die Bedeutung der Aussage: „befand sich noch vor kurzem in Dschâhiliya“ Fatwâ-Nummer: 135062
- Fatwâ-Datum:18-5-2010
- Bewertung:
Der Nutzen von eurer Seite ergibt sich erst, wenn ihr die Artikel, die ihr auf eurer Seite stellt, auch erklärt. Dies, weil es ja die meisten Hadîthe auf CD gibt, so dass sie jeder erwerben kann. Was man aber schwerer erwerben kann, sind die dazugehörigen Erklärungen und Interpretationen der Hadîthe sowie der einzelnen Wörter.
Dies soll ja unser Ziel sein, da viele Laien auf eure Seite gehen, etwas Bestimmtes suchen und nicht die Möglichkeit besitzen, genauer nachzufragen. Darunter fällt auch folgender Hadîth:
Es wird von `Âischa möge Allah mit ihr zufrieden sein überliefert, dass die Leute sagten: „O Gesandter Allâhs, unser Volk befand sich noch vor kurzem in Dschâhiliya (ist neu in den Islâm eingetreten), und sie bringen uns Fleisch, bei dem wir nicht sicher sind, ob es im Namen Allâhs geschlachtet wurde oder nicht, Er Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte:
"So sprecht ihr (Allâhs Namen darüber) und esst (davon).“ (Buchârî)
Was ist nun gemeint, mit „befand sich noch vor kurzem in Dschâhiliya“? Sind es die Götzendiener, oder ist „Dschâhiliya“ eine Stadt?
Möge Allâh euch eure Mühe mit dem Besten vergelten.
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage :
Wir danken dir für deine Kontaktaufnahme und freuen uns über deinen Vorschlag, dass wir jene Wörter, die du nicht verstehst, leicht verständlich erklären sollen. Wir werden also versuchen, die ausgefallenen Wörter in unseren Fatwas in Zukunft zu erklären.
Der Hadîth, den du angegeben hast, ist nicht mit diesem Wortlaut in Al-Buchârî zu finden. Vielmehr überliefert Al-Baihaqî eine ähnliche Überlieferung, wie du sie erwähntest.
Mit der Aussage: „befand sich noch vor kurzem in Dschâhiliya“ sind jene gemeint, die frisch den Islâm angenommen und erst seit kurzem den Götzendienst unterlassen haben. Damit sind also einige Gruppen der Araber gemeint, wie es Al-Buchârî im Kapitel „Über das Schlachten bei Beuduinen und Ähnliches“ erwähnt.
Und Allâh weiß es am besten.