Urteil zum Entblößen des Schambereichs für die Behandlung bei einer Ärztin Fatwâ-Nummer: 135064
- Fatwâ-Datum:2-5-2010
- Bewertung:
Ich ging vor mehr als fünf Monaten zu einer Hautärztin, die mich am After sowie am Glied untersuchte. Ich weiß nicht, was der Islâm dazu sagt?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Die Grundregel lautet, dass es Mann oder Frau nicht erlaubt ist, den Schambereich des jeweiligen Anderen zu untersuchen, außer wenn es sich um eine Notsituation handelt oder es keinen Arzt gleichen Geschlechts gibt.
Falls nun deine Untersuchung bei der Ärztin ohne triftigen Grund erfolgte oder du in der Lage warst, einen männlichen Arzt aufzusuchen, so ist dies schariatisch verboten. Du sollst dich Allâh reumütig zuwenden und dich davor hüten, den gleichen Fehler nochmals zu begehen.
Der Bereuende seiner Sünde ist ja wie jemand, der keine Sünde begangen hat. Wenn es sich aber um eine Notsituation handelt, dann ist die Behandlung bei einer Frau erlaubt, da eine Notsituation derartige Handlungen zulässt.
Allâh sagt: "Wo Er euch doch ausführlich dargelegt hat, was Er euch verboten hat, außer dem, wozu ihr gezwungen werdet." (Sûra 6:119)
Und Allâh weiß es am besten.