Psychose beim Verrichten der Notdurft
Fatwâ-Nummer: 135071

  • Fatwâ-Datum:3-5-2010
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Frage

Ich habe ein psychisches Problem. Am Freitag vor dem Gebet kann ich nicht auf die Toilette gehen, um meine Notdurft zu verrichten. Dies bedrängt mich immer, wenn ich in der Moschee bin. Ich glaube, dass dies ein psychisches Problem ist. Dies passiert mir nicht nur freitags, sondern immer. Es bedrängt mich ständig in meinem Alltag. Ich fürchte mich nun sogar davor aus dem Haus zu gehen, aus Angst, dass ich auf der Straße bin und ich die Notdurft nicht mehr halten kann. Ich habe keine Probleme mit den Magen, sondern nur psychische Probleme. Ich bitte euch um Hilfe!

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Wir raten dem fragenden Bruder, sich darum zu bemühen, dass er seine Notdurft vor der Vorbereitung zum Gebet verrichtet. Wir raten ihm auch, sich in die Behandlung eines Psychologen zu begeben. Dagegen gibt es nichts einzuwenden, denn der Prophet sagte: "O Allâh anbetend Dienende! Lasst euch behandeln, denn Allâh erschuf für jede Krankheit eine Medizin, mit Ausnahme einer Krankheit: dem Greisenalter." Überliefert von Abû Dawûd und At-Tirmidhî und Anderen.

 

Auch gibt es nichts dagegen einzuwenden, dass sich der fragende Bruder zu einem zuverlässigen Muslim begibt, der ihn nach Qurân und Sunna behandelt. Möglicherweise liegt die Ursache dafür in einer Besessenheit oder einem Zauber.

 

Der fragende Bruder soll auf jeden Fall Allâh mit der Bitte anflehen, dass Er ihn heilt. Und er soll darauf ständig beharren, denn Allâh sagt: „Euer Herr sagt: Ruft Mich an, so erhöre Ich euch!" (Sûra 40:60)

 

Der große Gelehrte Al-Auzâ´î sagte: "Die beste (Art der) Bitte ist die beharrliche Bitte und das Anflehen zu Allâh." Wir bitten Allâh, dass er Sie heilt und Ihnen Gesundheit schenkt.

 

Allâh weiß es am besten.

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