Der rechtmäßige Weg für verbotenes Geld Fatwâ-Nummer: 135139
- Fatwâ-Datum:4-5-2010
- Bewertung:
Wir haben in unserer Firma einen Hilfsfonds für das Gewähren von Darlehen an Arbeiter, der von Zinsen finanziert ist. Dieser Fond gibt den Bedürftigen unter den Arbeitern Hilfe.
Ist es erlaubt, dass man daraus eine Hilfe bekommt, ohne daraus Wucherzinsen zu nehmen? Oder gilt es als unrechtmäßig angeeignetes Geld?
Möge Allâh euch belohnen!
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn die Finanzierung dieses Fonds sich nur auf Zinsen beschränkt, muss man dieses Geld für Wohltaten, gemeinnützige Interessen der Muslime oder für die Armen und die Bedürftigen ausgeben, denn es ist ein übles Geld, das man sich nicht aneignen darf. Der einzige Weg dafür ist das, was wir erwähnt haben. Wenn der Fragende oder ein Anderer zu den bedürftigen Armen gehört, darf er eine Hilfe aus diesem Fonds nehmen, denn dieses Geld ist erlaubt für den, der es rechtmäßig nimmt, und es ist verboten für den, der es unrechtmäßig nimmt." Zitiert nach Ibn Taimiya.
Wer aber nicht arm ist, hat keinen Anspruch auf dieses Geld, außer dass er dieses Geld nimmt, damit er es für gemeinnützige Interessen der Muslime oder für Arme ausgibt. Wenn er dies tut, wird er dafür eine Belohnung bekommen, da er dazu beigetragen hat, Berechtigten einen Anspruch zukommen zu lassen.
Dies erwähnte Ibn Muflih in Al-Furû'.
Und Allâh weiß es am besten.