Vernachlässigung der Pflichten Fatwâ-Nummer: 135140
- Fatwâ-Datum:4-5-2010
- Bewertung:
Was ist der Werdegang eines Mannes, der praktizierender Muslim, allerdings fanatisch ist und immer zur Arbeit geht, ohne seinen Pflichten nachzukommen? Er tut vielmehr nur so, als ob er arbeitet. Was sagt nun der Islâm als Religion zu dieser Sache?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Nun zur Frage:
Wir möchten erst einmal sagen, dass wir die Bedeutung der Aussage des Fragestellers "...der praktizierender Muslim, allerdings fanatisch ist..." nicht verstehen. Denn viele Leute benutzen diesen Ausdruck für denjenigen, der nach dem Buch Allâhs und der Lebensweise des Propheten lebt, und damit sollte man vorsichtig sein.
Was allerdings dem fehlenden Nachkommen von Verpflichtungen bei der Arbeit angeht, so ist das islamisch unvereinbar mit seiner Art als praktizierender Muslim. Denn dies ist auf Grund des Bruches mit den vertraglich festgelegten Arbeitsbedingungen etwas Verbotenes. Der Prophet sagte: "Die Muslime halten sich an ihre Bedingungen." Überliefert von Abû Dawûd und von ihm als authentisch erklärt.
Genauso stellt das Nichterfüllen der Verpflichtungen bei der Arbeit einen Betrug in Bezug auf den Arbeitsplatz dar, und der Betrug ist verboten, wie der Prophet in seinem Bittgebet sagte: "Ich suche meine Zuflucht bei Dir vor dem Betrug, denn es ist wahrlich das Schlimmste, was den Bauch füllt." Überliefert von An-Nasâ`î, und Al-Albânî bezeichnete ihn als hasan und stark.
Es ist also die Pflicht eines Arbeiters, seinen Verpflichtungen bei der Arbeit nachzukommen. Er muss auch wissen, dass er vor Allâh, dem Erhabenen, stehen und befragt werden wird.
Möge Allâh, der Erhabene, uns und allen Muslimen in ihren Angelegenheiten helfen!
Und Allâh weiß es am besten.