Die Überlieferung von Ibn ´Abbâs über den, der weder am Freitagsgebet noch am Gemeinschaftsgebet teilnimmt
Fatwâ-Nummer: 135142

  • Fatwâ-Datum:4-5-2010
  • Bewertung:

Frage

Wie lautet die Rechtsnorm zum Unterlassen des Gemeinschaftsgebets in der Moschee? Ich habe einen Hadîth des Propheten gelesen, der von Ibn ´Abbâs überliefert wurde: "Wer das Gemeinschaftsgebet unterlässt, wird in die Hölle gehen."
Inwieweit ist dieser Hadîth authentisch? Ist dies eine sehr starke Warnung an den, der das Gemeinschaftsgebet in der Moschee unterlässt?

Antwort

Zusammenfassung:

Das Unterlassen des Gemeinschaftsgebets gehört zu den Eigenschaften der Heuchler. Nach maßgeblicher Meinung soll der dazu fähige Muslim das Gemeinschaftsgebet nicht unentschuldigt unterlassen, denn es ist ein islamisches Gebot für den, der keine Entschuldigung hat. Die in der Frage erwähnte Überlieferung ist schwach. Es steht aber in authentischen Hadîthen, dass es eine schwere Verwarnung für den gibt, der das Gemeinschaftsgebet ohne Entschuldigung unterlässt.

 

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Das Unterlassen des Gemeinschaftsgebets gehört zu den Eigenschaften der Heuchler. Nach maßgeblicher Meinung soll der dazu fähige Muslim das Gemeinschaftsgebet nicht unterlassen, außer dass er eine Entschuldigung hat, denn es ist ein islamisches Gebot für den, der keine Entschuldigung hat. Auch wenn er ein Gemeinschaftsgebet außerhalb der Moschee findet, ist das Gemeinschaftsgebet in der Moschee auf jeden Fall besser als an anderen Plätzen, denn der Besuch der Moschee ist für jeden erforderlich, der keine Entschuldigung für das Unterlassen hat.  

 

Die erwähnte Überlieferung ist von At-Tirmidhî von Mudschâhid nach einer Aussage von Ibn Abbâs überliefert. Mudschâhid erklärte, dass damit der gemeint ist, der das Freitags- und Gemeinschaftsgebet aus Vernachlässigung und Geringschätzung nicht verrichtet.

 

Der Wortlaut der Überlieferung ist wie folgt: Mudschâhid sagte: Ibn Abbâs wurde einmal danach gefragt, wie das Urteil für den laute, der tagsüber fastet und die ganze Nacht betet und dann das Freitags- und Gemeinschaftsgebet unterlässt. Da sagte er: "Er soll in die Hölle gehen." Er sagte: "Der Hadîth bedeutet, dass er das Freitags- und Gemeinschaftsgebet aus Vernachlässigung und Geringschätzung nicht verrichtet.

 

Diese Überlieferung hielt Al-Albânî für schwach, aber es steht in authentischen Hadîthen, dass es eine schwere Verwarnung für den gibt, der das Freitags- und Gemeinschaftsgebet ohne Entschuldigung unterlässt.

Und Allâh weiß es am besten.

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