´Aqîqa (Opfertier für Neugeborene) nachholen
Fatwâ-Nummer: 135143

  • Fatwâ-Datum:4-5-2010
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Frage

As-Salâm 'alaikum wa rahmatullâh wa barakâtuh!Ich war am Tag der ´Aqîqa (Schlachtung für ein Neugeborenes mit Festmahl), also am siebten Tag, nicht dazu in der Lage, ein Schaf zu schlachten. Was soll ich nun machen? Und wenn ein Erwachsener nicht in der Lage war, eine ´Aqiqa zu veranstalten, als er im Kindesalter war, was soll er dann machen?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Nun zur Frage:

 

Die ´Aqîqa für ein Neugeborenes ist nach Meinung der meisten Gelehrten eine starke Sunna, manche Gelehrten sprechen von einer verbindlichen Pflicht. Es sind zwei Schafe für einen Jungen und ein Schaf für ein Mädchen.

 

Es gehört zur Sunna, am siebten Tag nach der Geburt ein Opfertier zu schlachten. Wer dazu jedoch nicht in der Lage ist, der macht es am 14. Tag, und wer dies nicht kann, der macht es am 21. Und wer dazu nicht im Stande ist, der schlachtet an einem Tag seiner Wahl.

 

Al-Hâkim überliefert im Werk Al-Mustadrak einen von ihm als authentisch eingestuften Hadîth, dessen Authentizität Ad-Dhahabî bestätigte, dass ´Âischa über die Zeit der ´Aqîqa sagte: "Es soll der siebte Tag sein, und wenn nicht dieser, dann der vierzehnte, und wenn nicht dieser, dann der einundzwanzigste."

Nun zur Frage "Und wenn ein Erwachsener nicht in der Lage war...im Kindesalter...": die Meinungen der Gelehrten über einen Erwachsenen, für den noch keine ´Aqîqa durchgeführt wurde, unterscheiden sich.

 

Manche sagen, dass er keine ´Aqîqa für sich selbst vollzieht, und die schâfi´itische Rechtsschule sagt, dass er die ´Aqîqa stellvertretend für sich selbst vollzieht. Dies ist auch die Aussage von ´Atâ, Al-Hasan (Al-Basrî) und einigen Hanbaliten. Wenn jemand also eine ´Aqîqa für sich selbst vollzieht, nachdem er erwachsen geworden ist, soll er sich an diese Meinung halten, und wir hoffen, dass er dafür Belohnung erhält.

 

Und Allâh weiß es am besten.