Das Urteil des Gebetsrufes Fatwâ-Nummer: 135183
- Fatwâ-Datum:5-5-2010
- Bewertung:
Ist es Ihnen möglich mir das islamische Urteil über den Gebetsruf zu erklären?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Der Gebetsruf ist die Verkündung des Eintritts der Gebetszeit mit festgelegten Worten. Es handelt sich um eine ständig praktizierte Sunna für Männer. Es gibt auch die Meinung, dass es sich um eine Kollektivpflicht für die fünf rituellen Gebete und das Freitagsgebet handelt. Der Beweis hierfür ist die Aussage des Propheten : „Wenn die Gebetszeit eintrifft, soll jemand unter euch zum Gebet rufen und der Älteste unter euch das Gebet leiten.“ (Al-Buchârî und Muslim).
Für den Gebetsruf gibt es folgende Bedingungen:
1. Das Eintreten der Zeit: Der Gebetsruf vor seiner Zeit ist ungültig und es ist in Übereinstimmung der Rechtsgelehrten verboten, vor dem Eintritt der Gebetszeit zum rituellen Gebet zu rufen. Wenn dies trotzdem geschieht, wird der Ruf bei Eintritt der Gebetszeit nochmals durchgeführt. Es ist jedoch erlaubt, vor dem Eintritt der Zeit des Morgengebets zum Gebet zu rufen, weil der Prophet sagte: „Bilâl ruft noch in der Nacht zum Gebet, so esst und trinkt, bis Ibn Umm Maktûm (der zur Gebetszeit rief) zum Gebet ruft.“ (Al-Buchârî und Muslim).
2. Er soll auf Arabisch sein.
3. Es wird laut gerufen, so dass er von einigen der Gemeinschaft gehört werden kann, oder vom Rufenden, wenn er alleine ist.
4. Die Reihenfolge der Wörter des Gebetsrufes, die aufeinanderfolgen müssen.
5. Der Gebetsrufer muss Muslim und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein und ein Alter erreicht haben, in dem er versteht, was er tut. Außerdem soll er männlichen Geschlechts sein. So ist der Gebetsruf eines Nichtmuslims, eines geistig Kranken und eines Kleinkindes ungültig, was auch für den Gebetsruf einer Frau gilt. Es ist unerwünscht, dass ein Frevler zum Gebet ruft.
Eine weitere Bedingung ist die Absicht.
Frauen brauchen übrigens nicht zum Gebet zu rufen. Es ist keine Bedingung, zum Gebetsruf die Gebetswaschung zu vollziehen, ebenso wenig das Einhalten der Gebetsrichtung, oder zu stehen oder zwischen den einzelnen Sätzen keine anderen Worte zu sagen. Die eben erwähnten Handlungen sind jedoch erwünscht.
Es ist Sunna, dass derjenige zum Gebet ruft, der auch den zweiten Gebetsruf zum unmittelbar bevorstehenden Gebetsbeginn durchführt. Wenn jedoch eine andere Person als der Muezzin zum Gebet ruft, ist dies gültig und erlaubt.
Wer Gebete nachholt, der ruft nur zum ersten Gebet, und ruft zu jedem einzelnen den zweiten Gebetsruf, denn der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und Wohlergehen schenken tat dies so während der Grabenschlacht.
Wer den Gebetsruf zur Gebetszeit hört, sollte die Worte des Rufes nachsprechen, ebenso beim zweiten Gebetsruf, außer wenn der Muezzin "Auf zum Gebet!" und "Auf zum Erfolg!" ruft, dann sagt man: "lâ haula wa lâ quwwata illâ billâh" (es gibt keine Macht und keine Kraft außer durch Allâh).
Wenn während des zweiten Gebetsrufes "qad qâmat As-Salâ" (das Gebet steht nun unmittelbar bevor) gerufen wird, sagt man "aqâmaha Allâh wa adâmahâ" (möge Allâh es beginnen und andauern lassen!), zum Morgengebet sagt man beim Ruf "das Gebet ist besser als das Schlafen" Folgendes: "sadaqta wa bararta" (du hast die Wahrheit gesagt und fromm gehandelt).
Nach dem Gebetsruf spricht man ein Bittgebet für den Propheten und bittet für ihn darum, (am Tag der Auferstehung) Fürsprache einzulegen. Der Prophet sagte: „Wenn ihr den Muezzin hört, so sagt dasselbe, was er ruft, dann sprecht ein Bittgebet für mich, denn wer für mich bittet, den würdigt Allâh zehn Mal, bittet anschließend, dass ich die Fürsprache einlegen werde, denn dies ist ein Rang im Paradies, der nur einem Allâh anbetend Dienenden zusteht, und ich hoffe, dass ich dies bin. Wer für mich um das Recht der Fürsprache bittet, dem wird Fürsprache zuteil.“ (Überliefert in den Sechs Büchern außer Al-Buchârî).
Es ist auch erwünscht während des Hörens des Gebetsrufes das zu sagen, was in einem Hadîth im Sahîh-Werk von Muslim überliefert ist: Von Sa'd ibn Abû Waqqâs wird berichtet, dass er sagte: „Ich hörte Allâhs Gesandten sagen: „Wer während des Hörens des Gebetsrufes sagt „und ich bezeuge, dass es nichts Verehrungswürdiges außer Allâh gibt, Ihm allein, der keinen Teilhaber hat, und dass Muhammad der Gesandte Allâhs ist. Ich bin mit Allâh als Herrn, dem Islâm als Religion und Muhammad als Propheten zufrieden“, dem werden seine Sünden vergeben.“
Und Allâh weiß es am besten.