Kreditaufnahme zur Schuldendeckung Fatwâ-Nummer: 135362
- Fatwâ-Datum:10-5-2010
- Bewertung:
Wegen Steuerhinterziehung habe ich eine Strafe erhalten. Darf ich dieses Strafgeld mit einem verzinsten Kredit begleichen?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Man darf keinen Kredit nehmen, der auf Zinsen aufgebaut ist, um damit Steuern zu zahlen oder ihn für andere Zwecke zu verwenden außer in Notsituationen, wenn etwa die Steuer nicht beglichen werden kann außer durch diesen Kredit. Der Bruder soll Allâh fürchten, so dass Allâh ihm einen Ausweg schafft und ihn auf eine Weise versorgt, mit der er nicht gerechnet hat, so wie es uns Allâh im Qurân verheißen hat.
Falls es keine andere Möglichkeit gibt, diese Steuern zu bezahlen, außer durch einen Kredit (und es noch zu mehr Problemen kommt, wenn man die Rechnung nicht begleicht), so darf man in dieser Situation einen Kredit in dem Ausmaß aufnehmen, dass man die Rechnung begleichen kann. Man darf also nicht mehr als das Benötigte als Kredit aufnehmen.
Und Allâh weiß es am besten.