Zakât auf Fonds Fatwâ-Nummer: 135382
- Fatwâ-Datum:10-5-2010
- Bewertung:
Was sagt der Islâm zu den Gewinnen aus verschiedenen Fonds (Aktien und Urkunden) auf dem Bankkonto, die mir der Staat Lybien auf Grund des niedrigen Gehaltes und der hohen Lebenskosten geschenkt hat?
Diese Hilfe bekommen Witwen, alte Leute, Pensionierte sowie Invaliden. Meine Frage lautet:
1- Muss ich auf diese Fonds auch Zakât bezahlen, und wenn ja, wie viel?
2- Muss man die Zakât für den Wert auf der Bank entrichten sowie für die Gewinne oder nur für den Betrag auf dem Konto oder nur für die Gewinne allein?
Möge Allâh euch zum Rechten leiten. Amin.
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Die verschiedenen Investitionsfonds sind verboten, wenn sie mit Zins verliehen und geliehen werden oder damit gehandelt wird. So sind die Gewinne aus diesen Fonds nicht erlaubt, da der Islâm streng und hart den Zins verbietet.
Wenn man dazu noch ein Konto bekommt, so muss man dieses Konto von allem Zins reinigen. Die Zakât wird so verrichtet, dass man zuerst das Konto von allem Zins reinigt, den man erhalten hat. Danach entrichtet man die Zakât auf das Kapital bei der Bank, indem man 2,5 % des Betrages bei der Bank jedes Jahr (wenn das Geld die Bemessungsgrenze erreicht hat) sowie aus den Gewinnen, wenn sie auf erlaubte Weise erworben wurden. Berechnet.
Den Gewinn aus dem Zinsertrag soll man zum Wohle der Muslime einsetzen (islamische Krankenhäuser, Schulen usw.) oder den Bedürftigen und Mittellosen geben.
Und Allâh weiß es am besten.