Darf man Zinsen mit einem anderen Zins begleichen?
Fatwâ-Nummer: 135392

  • Fatwâ-Datum:10-5-2010
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Frage

Ich bitte um eine hilfreiche Antwort:
Kredit auf der Basis von Zinsen ist ja verboten, weil derjenige, der das Geld ausgeliehen hat, einen vermehrten Betrag zurückzahlen muss (Dieses Urteil gilt für den Geber und den Nehmer des Zinses).
Wenn nun aber ein Muslim einen Kredit von einer Bank nimmt, die mit Zins arbeitet, weil es keine islamische Bank gibt (oder nur mit dem Namen, aber sie praktiziert trotzdem Zins) und dazu einen anderen Betrag bei einer anderen Bank hinterlegt um damit seine eigentlichen Kreditschulden zu begleichen (von seinem Privatgeld), ist dies dann zulässig? Danach erfolgt die Einnahme des hinterlegten Betrages (auch Zins, von der anderen Bank) mit dem man den eigentlichen Kredit bezahlt (also man begleicht den Zins mit einem anderen Zins), wobei er am Ende denselben Betrag ohne Abzug oder Vermehrung begleicht.
Was sagt ihr dazu?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Wir wollen dich zuerst darauf hinweisen, dass es keinen Unterschied zwischen den Banken gibt, die offen mit Zins arbeiten, und den angeblich islâmischen Banken, die aber trotzdem mit Zins arbeiten. Man muss den Inhalt und nicht den Namen oder bestimmte Werbesprüche der Banken betrachten.

 

Was nun deine Frage angeht, so sollst du wissen, dass das Nehmen und Vergeben von Krediten mit Zinsen verboten ist, somit ist auch der von dir erwähnte Fall verboten und ändert nicht das Geringste am Verbot.

 

Vielmehr vervielfacht sich die Sünde, da die Person in deinem Fall selbst Zins verschlingt und Zinsen gibt. Beide Sachen sind verhasst und verboten. Es ist vom Propheten überliefert: „Allâhs Gesandter verfluchte den Zinsnehmer, den Zinsgeber sowie den Schreiber und die Zeugen eines Zinsvertrages und sagte: Diese alle sind (in der Schuld) gleich.“ Muslim

 

Und Allâh weiß es am besten.

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