Binde dich nicht an einen Mann, der für dich kein zur Heirat Verwehrter ist!
Fatwâ-Nummer: 135479

  • Fatwâ-Datum:12-5-2010
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Frage

Ehrwürdiger Scheich! Ich habe einen Verwandten, der schon verheiratet ist und Kinder hat. Ein wesentlicher Grund für das Sterben seiner Mutter war das tyrannische Verhalten seiner Frau gegenüber der unterdrückten Mutter, die an einer Herzattacke verstarb. Ich wusste das aber nicht, als ich ihn zum ersten Mal sah. Sobald ich ihm begegnet war, verliebte ich mich in ihn.
Und da er verheiratet war, erklärte ich ihm meine Liebe nicht. Seine Schwester kannte meine Gefühle ihm gegenüber, und teilte mir mit, dass sie mich an ihn verheiraten wolle, weil er über sein Familienleben nicht glücklich war. Was ihn aber zum geduldigen Ausharren veranlasste, waren nur die Kinder. Seine Frau verkehrte mit Magie und Zauberern, möge Allâh uns davor bewahren, so dass er sich von seiner Haltung mir gegenüber distanzierte, nachdem er allen Menschen seine Neigung zu mir gezeigt hatte.
Er rief nicht einmal meinen Vater mehr an. Er ist ein guter Mann, und ich liebe ihn. Ich habe Allâh um Verzeihung für diese Neigung zu diesem Mann gebeten, habe auch um Eingebung zur richtigen Entscheidung gebetet, damit es mir klar wird, ob dieser Mann für mich als Ehemann geeignet ist oder nicht.
Daraus ergab sich aber nichts. Ich bitte um eure Hilfe. Übrigens, seine Frau erlaubte den Kindern nicht, deren Großmutter - möge Allâh Sich ihrer erbarmen - zu besuchen. die Tanten mütterlicherseits dürfen die Kinder auch nicht besuchen. Diese Frau greift nach Zauberei, um sich den Ehemann untertänig zu machen.
Vielen Dank!

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Zuerst möchten wir dich darauf hinweisen, dass das Istichâra-Gebet Sunna ist. Der Muslim sollte es also verrichten, bevor er sich an etwas wagt. Das bedeutet aber nicht, dass der Betende danach etwas sehen muss, wodurch er die richtige Entscheidung treffen kann.

 

Darin gibt es keinen Zweifel, dass alles schlecht und verboten ist, was diese Frau machte, dass sie nämlich ein wesentlicher Grund für den Tod der Mutter an einer Herzattacke war, dass sie mit Zauberern und Hexern umgeht, und nicht zuletzt, dass sie den Kindern verwehrte, die Großmutter zu besuchen. Das erlaubt dir denoch nicht, etwas Verbotenes zu tun.

 

Was deine tiefe Liebe zu diesem Mann, der für dich immer noch ein fremder Mann ist, betrifft, und dass du gemäß deinen Worten hoffst, er lasse sich von seiner Frau scheiden, um dir mit Haut und Haaren zu verfallen, und was die offenbare Beziehung zu ihm durch das Telefon o.Ä. anlangt, so sind dies alles Sünden, die eine muslimische Frau nicht begehen darf.

 

Du solltest dich von dieser Neigung allmählich befreien. Binde dich nicht an einen Mann, mit dem du islâmisch gesehen keinen Kontakt haben darfst! Falls er dich heiraten möchte und um dich anhält, so steht es dir frei, ihn zu heiraten, wenn du mit seiner Religiosität und Moral einverstanden bist. Möchte er dich nicht heiraten, so solltest du von ihm ablassen und Allâh um einen guten Ehemann bitten.

 

Allâh weiß es am besten.

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