Darf man ein Kleidungsstück mit Bildern eines Tieres besticken? Fatwâ-Nummer: 135576
- Fatwâ-Datum:16-5-2010
- Bewertung:
Ich habe ein Kleid mit dem Bild eines Tieres bestickt. Ist das erlaubt oder nicht?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Es steht fest, dass das Malen eines Lebewesens auf ein Kleid o. Ä. verboten ist, da es triftige und offenkundige Belege dafür gibt. Du musst also diese Bilder unkenntlich machen. Es wurde überliefert, dass der Prophet Muhammad einen Vorhang zerrissen hat, der mit Bildern bestickt war, und zu ´Âischa sagte: "Entferne diesen von mir!" (Von Al-Buchârî und Muslim überliefert)
Der Prophet sandte Alî ibn Abû Tâlib, und sagte zu ihm: "Lass kein Bildnis, ohne dieses unkenntlich zu machen, und verlasse kein hohes Grab, ohne es einzuebnen!" In einer anderen Überlieferung heißt es: "und lasse von keinem Bild ab, ohne es unkenntlich zu machen!" (Von Muslim überliefert)
Allâh weiß es am besten.