Fatwâs und Verantwortliche für das Setzen von Fatwâs ins Internet Fatwâ-Nummer: 135591
- Fatwâ-Datum:16-5-2010
- Bewertung:
Ich habe mich mit meinem Freund in einer Angelegenheit des islâmischen Rechts auseinandergesetzt. Als ich ihm eine Fatwâ von eurer Seite zeigte, meinte er, dass die Fatwâs im Internet nicht vertrauenswürdig seien.
Ich bitte um Verdeutlichung hinsichtlich der Leute, die Fatwâs erlassen, und warum man auf eurer Seite nicht die Meinungen zum Beispiel von Ibn Uthaimîn und Ibn Bâz Allah erbarme sich ihrer sieht?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Wir haben bereits früher erwähnt, dass die Fatwâs im Islâm eine bedeutende und enorme Stellung besitzen. Es gehört zu den Gnadenerweisen von Allâh und Seiner Güte, dass sie zu den Grundlagen des Islâms gehören. Die islâmische Gemeinschaft hat sich auf die Richtigkeit der Fatwâ geeinigt, und es ist nicht erlaubt, dass sich die Gemeinschaft darin unterscheidet. In diesen Angelegenheiten gibt es kein Sich-selbst-Bemühen (Idschtihâd) um eine Rechtsfindung.´
Jedoch hat Allâh bestimmt, dass die Leute bestimmte Themen unterschiedlich begreifen und verstehen. So hat Allâh viele Beweise geschaffen, mit denen man auf mehrere Sachen hinweisen kann. Aus diesem Grund gibt es Meinungsverschiedenheiten unter den Gelehrten der Muslime in den Sekundärangelegenheiten, bei denen man sich selbst um Rechtsfindung bemühen darf.
Sie haben aber damit keine Übertretung der islâmischen Texte beabsichtigt. Der Glauben ist größer und tiefer in ihren Herzen, als dass sie die Meinung eines Menschen über den Islâm stellen oder dem Islâm mit einer Meinung oder islâmischen Analogieschlüssen widersprechen.
Wir teilen die Menschen also in zwei Gruppen auf:
- Eine Gruppe, die dazu in der Lage ist, die Beweise zu erkennen sowie aus dem Text zu entnehmen. Sie folgt den Beweisen und hält sich nicht an jenen, der ihr darin widerspricht.
- Die andere Gruppe ist nicht kompetent für das Erkennen von Beweisen, und es bedeutet für sie keine Sünde, wenn sie einer bestimmten Rechtsschule oder einem Imâm der Muslime, der bekannt für sein Wissen ist, folgen.
Es ist keine Pflicht, einer bestimmten Rechtsschule zu folgen, vielmehr muss man sich an Qurân und Sunna halten, denn wenn man einen Beweis aus Qurân oder Sunna hat, so kann man sich darauf verlassen. Es ist nicht erlaubt, diesen Beweis auf Grund einer Aussage eines Menschen beiseitezulassen, da keine Meinung eines Menschen über das Offenbarungsbuch Allâhs und die Sunna gestellt wird. So gibt es bei Allâh keine Entschuldigung dafür, wenn man einer falschen Aussage folgt, wenn man die richtige Meinung auf Beweisbasis kennt.
Der Gelehrte Ibn Taimiya sagte:
„Es ist für niemanden Pflicht, einem Gelehrten in jeder Sache und Aussage zu folgen, und es ist für niemanden der Muslime Pflicht, die Rechtsschule einer bestimmten Person zu befolgen, außer die Rechtsschule des Propheten Möge Allah Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken, und zwar in allem, zu dem er Möge Allah Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken uns verpflichtet und was er uns berichtet hat. Wenn man sich nur auf eine bestimmte Person spezialisiert, so wird man nicht die Weite des Islâm erfassen können.“
Wir stimmen der Aussage zu, dass viele Fatwâs im Internet nicht vertrauenswürdig sind. Der Fragesteller soll die Gelehrten mit dem meisten Wissen und den Allâh am meisten Fürchtenden aussuchen. Bei diesen Leuten darf man anfragen. Die Methodik unserer Seite besteht darin, dass wir die Fatwâs auf der Basis von Qurân und Sunna beantworten sowie auf die Einigung unter den Gelehrten und den islâmischen Analogisschluss der Gelehrten zurückgreifen. Wenn es Meinungsverschiedenheiten in einer Angelegenheit gibt, dann erwähnen wir die überwiegende Meinung der Gelehrten in dieser Angelegenheit sowie die stärkeren Beweise. Wir folgen nicht der Erlaubnis mancher Rechtsschulen und den Fehlern von Gelehrten und wir nehmen uns nicht die freie Wahl, dass wir nehmen, was wir wollen, und lassen, was wir wollen.
Der Gelehrte An-Nawawî sagte:
„Der Muftî und der Befolgende einer Angelegenheit - die zwei Meinungen besitzen-, sollen nicht mit der Aussage arbeiten, mit der sie gerne möchten, ohne diese zu überprüfen. Vielmehr soll er der Meinung folgen, die am Stärksten ist.“
Dazu muss man wissen, dass die Fatwâs auf dieser Seite genauen Regeln und Disziplinen bei der Ausarbeitung sowie Überprüfungen unterworfen sind,. Dies geschieht auch bei der Freigabe der Fatwâs und deren Verbreitung.
Auch die an der Erteilung einer Fatwâ Beteiligten unterwerfen sich Voraussetzungen, bestimmten und hohen Qualifikationen und genauen Spezialisierungen in den verschiedenen Themengebieten, die man für die Fatwâs benötigt.
Und Allâh weiß es am besten.