Ich habe einen großen Teil des Hauses bezahlt. Wem steht nun das Haus zu? Fatwâ-Nummer: 135592
- Fatwâ-Datum:16-5-2010
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Meine Frage lautet:
Ich bin seit 15 Jahren verheiratet und wohne bei meinem Vater im Haus. Darauf baute ich einen Teil der Wohnung aus, worauf mein Vater mir die Hälfte des Hauses, weil er es so wollte, mit dem Einverständnis meiner Schwestern und meinem großen Bruder gab.
Nachdem 15 Jahre verstrichen waren, kehrte mein Bruder von seiner Reise zurück und forderte von mir sein Anrecht auf das Erbe, obwohl mein Vater und mein kleiner Bruder immer noch am Leben sind. Es ist noch zu erwähnen, dass ich der Grund für die Rückkehr meines Bruders aus dem Ausland bin und die Schulden meines kleinen Bruders beglichen habe. Ich besitze auch Papiere, die beweisen, dass ich und mein Mann das Haus bauten.
Mein Vater hat einen Fachmann bestellt, der ermitteln sollte, wie viel das Haus wert ist, bevor es uns überschrieben und der Anteil berechnet wird, der unter uns (Geschwister) aufgeteilt wird. So wollte ich meinen Eltern ihren gerechten islamischen Anteil geben, was mein großer Bruder jedoch ablehnte und einen dreifach größeren Platz forderte, als ihm eigentlich zugeteilt ist.
Dies alles geschah, obwohl ich, meine Familie sowie Vater und Mutter ein gemeinsames Leben führen, sei es nun im Bereich Essen, Krankheit, Kleidung und Medikamente oder Bezahlung von Strom und Wasser. Alles läuft zusammen.
Was sagt der Islâm zu dem, was ich erwähnt habe, und was soll ich in meiner Situation tun? Dazu kommt noch, dass ich eigentlich vorhatte, mit meiner Familie an einen anderen Platz zu ziehen. Meine Eltern lehnen dies aber ab und meinen, dass sie mir, wenn ich dies machen würde, ihr ganzes Leben lang nicht vergeben und nicht zufrieden mit mir sein würden.
Ich danke euch vielmals für eure Hilfe.
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Wenn du das Haus gebaut hast, und es deinem Vater geschenkt hast, so ist es sein Eigentum und gehört vollkommen ihm. Wenn dein Vater dir oder den anderen Geschwistern etwas von seinem Besitz oder seinem Haus schenken will, so muss er gerecht bei der Aufteilung sein, weil die stärkere Meinung der Gelehrten sagt, dass es Pflicht ist, zwischen den Kindern in allen Sachen gerecht zu verteilen. Die Gelehrten bekräftigen dies, wenn es sich dabei um Gegenstände handelt.
Der Beweis dazu ist der Hadîth von An-Nu´mân ibn Baschîr, dass der Prophet sagte: „Fürchtet Allâh und seid gerecht zwischen euren Kindern!“ (Überliefert von Muslim und Al-Buchârî)
In einem anderen Hadîth sagte der Prophet :
„Seid ja gerecht bei der Beschenkung unter euren Kindern! Wenn ich jemanden bevorzugen würde, würde ich die Frauen bevorzugen.“ Überliefert von At-Tabarânî und Al-Baihaqî.
Wenn der Bau des Hauses aber kein Geschenk von dir an deinen Vater war, so hast du in dem Maß Anspruch auf das Haus, in dem du darin investiert hast. Es steht weder deinem Bruder noch irgendeinem Anderen zu, dir in dieser Sache zu widersprechen. Somit ist auch die Forderung von deinen Geschwistern hinsichtlich des Erbes deines Vaters hinfällig, da dein Vater noch immer am Leben ist und vom Lebenden nichts geerbt wird.
Es steht dir zu, das zurückzufordern, was du für deine Geschwister ausgegeben hast oder ihnen an Schulden genommen hast, solange du es ihnen nicht geschenkt hast. Dies kannst du zu jeder Zeit fordern.
Wir raten dir Allâh zu fürchten. Stiftet Frieden untereinander und zieht nicht von euren Eltern und eurer Familie außer in einer Notsituation weg!
Und Allâh weiß es am besten.