Darf ich Papiere fälschen um eine Wohnung zu bekommen? Fatwâ-Nummer: 135624
- Fatwâ-Datum:17-5-2010
- Bewertung:
Ich bin verheiratet, habe ein Kind und warte auf das kommende Kind, so Allâh will. Meine Arbeitssituation sieht nicht gerade gut aus, aber ich muss ein Einkommen haben, um mir eine Wohnung leisten zu können. Ich wohne noch bei meinen Eltern, was zu vielen Problemen führt, sei es nun hinsichtlich der Religion oder auch des Familienlebens. Die schnellste Art eine Wohnung zu bekommen ist über ein Maklerbüro, das mit Immobilien handelt. Sie benötigen aber von mir einen Arbeitsvertrag sowie meinen Kontostand. Diese Unterlagen besitze ich aber nicht. Ist es mir erlaubt, dem Maklerbüro gefälschte Papiere vorzulegen, um eine Wohnung zu bekommen?
Ich möchte noch erwähnen, dass ich, so Allâh will, im kommenden Monat eine Arbeit anfangen werde und somit die volle Verantwortung für meine Familie tragen kann.
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Die Grundregel ist, dass Fälschung verboten ist, da es unter die Normen für Falschaussagen und das Ablegen falschen Zeugnisses fällt. Der Prophet warnte uns davor: „Soll ich euch nicht auf die größten Sünden hinweisen?" (Dies sagte er drei Mal). Wir entgegneten: "Doch, o Gesandter Allâhs!" Er sagte: "Allâh etwas beigesellen, die schlechte Behandlung der Eltern und das falsche Zeugnis." Er lehnte sich zurück, danach setzte er sich und sprach "und das Lügen und das falsche Zeugnis, das Lügen und das falsche Zeugnis", und er hörte nicht auf dies zu wiederholen, bis wir uns wünschten, dass er geschwiegen hätte.“ Al-Buchârî und Muslim.
Wir raten dir, dass dudas Problem mit deinen Eltern mit Weisheit löst und diesen kurzen Zeitraum in Geduld ausharrst oder eine Wohnung auf gesetzliche Weise in Besitz nimmst bzw. eine Wohnung mietest, bis du dazu in der Lage bist, ein eigenes Haus zu kaufen.
Und Allâh weiß es am besten.