Darf ich ein Rezept auf einen anderen Namen schreiben? Fatwâ-Nummer: 135627
- Fatwâ-Datum:17-5-2010
- Bewertung:
Ich bin ein algerischer Arzt und arbeite privat. Die meisten Leute, die zu mir kommen, sind arme kranke Leute und meistens haben sie keine Krankenversicherung und fordern von mir, dass ich ihnen ein Rezept auf den Namen einer Person ausstelle, die krankenversichert ist, damit sie in der Lage sind, diese Medikamente zu erwerben. Ist das erlaubt?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Es ist nicht erlaubt, dass du den Kranken ein Rezept auf den Namen einer anderen Person ausstellst, da somit eine Leistung von der Versicherung in Anspruch genommen wird, ohne ein Anrecht darauf zu haben. Dies ist ohne Zweifel verboten, denn Allâh sagt: "Und zehrt nicht euren Besitz untereinander auf nichtige Weise!" (Sûra 2:188).
Wenn nun der Besitz des Einzelnen unantastbar ist, so ist es auch verboten, sich das Vermögen der Unternehmen und Firmen auf unerlaubte Weise anzueignen. Dass jene Leute arm sind, ist kein Beweggrund dafür, dass man das Geld Anderer zu Unrecht verschlingt, und es ist dir nicht erlaubt, ihnen (den Armen) dabei zu helfen.
Und Allâh weiß es am besten.