Darf man die Pflichtspenden wie Zakât auch an Familienangehörige entrichten? Fatwâ-Nummer: 135668
- Fatwâ-Datum:17-5-2010
- Bewertung:
Ich habe Allâh ein Gelübde abgelegt, dass ich einen bestimmten Betrag als Spende geben werde. Darf ich diesen Betrag meiner Tochter zukommen lassen, weil sie verheiratet ist und das Geld dringend benötigt? Darf ich diesen Betrag zwischen ihr, ihrem Ehemann und dessen Mutter aufteilen?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn du die abzugebende Spende, die du Allâh gelobt hast, dem Ehemann deiner Tochter sowie dessen Mutter zukommen lässt. Die Gelehrten sagen aber, dass es nicht erlaubt ist, die Pflichtspenden (Zakât oder die Spende auf Grund eines gebrochenen Gelübdes sowie die Sühneleistung) einem Teil der Familie zukommen zu lassen. So ist es dir nicht erlaubt, deine Pflichtspende an deine Tochter abzugeben, vielmehr kannst du deine Tochter mit einer freiwilligen Spende unterstützen.
Und Allâh weiß es am besten.