Darf eine Frau die Scheidung fordern, weil sie fürchtet, dass sie nicht die von Allah bestimmten Grenzen einhalten kann, wenn sie weiterhin mit dem Mann zusammen lebt?
Fatwâ-Nummer: 135822

  • Fatwâ-Datum:20-5-2010
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Frage

Ich habe den Ehevertrag mit der Tochter der Cousine meines Vaters geschlossen (das heißt, man lebt zusammen, darf aber noch nicht zusammen schlafen). Wir beide mochten uns sehr und ich habe mich mit ihr und ihrer Familie darauf geeinigt, dass ich sie nach eineinhalb Jahren heiraten werde (ab dem Zeitpunkt, zu dem ich um ihre Hand anhielt), damit ich alles Nötige für die Heirat besorgen kann…
Nach diesem Vertragsabschluss forderten der Vater und danach das Mädchen aus nichtigen Gründen die Scheidung. Darauf schickte ich meine Familie und Freunde zur Familie, und wenn ich meine Frau anrufen wollte, so antwortete sie mir nicht. Sie fordern immer noch die Scheidung. Ich wollte mit ihr sprechen und wissen, was der Grund dafür ist, jedoch meinten sie nur, dass es nichts zu bereden gebe und ich sie endlich scheiden solle. Dies lehnte ich aber ab und bekam dann einen Brief vom Gericht, dass sie die Scheidung fordert und der Grund ist: „Das Eheleben ist nicht vorhanden und es besteht die Befürchtung, dass die von Allah gesetzten Grenzen nicht eingehalten werden können.“
Man muss noch erwähnen, dass wir noch nicht zusammen geschlafen hatten. Nach genau sechs Monaten beschloss das Gericht, dass die Scheidung in Kraft tritt, nachdem sie mir das Gold und einen Betrag zurückgaben (so wie es das Gericht beschloss, weil ich meinen Vater damit beauftragt hatte, die Sache zu verfolgen).
Meine Frage lautet:
Darf sie die Scheidung fordern? Wo ist denn bitte der islâmische Grund für die Scheidung? Gilt diese Forderung der Scheidung auch, wenn wir schon verheiratet sind oder wenn wir noch nicht verheiratet sind? Was bedeutet bitte: „…,dass die von Allah gesetzten Grenzen nicht eingehalten werden können“?
Ich bitte um eine genaue Antwort.
Möge Allâh es euch mit dem Besten vergelten!

Antwort

Diese Frage muss an jene weitergeleitet werden, die jenes Urteil fällten so wie an den, der die andere Partei hörte. Du hasst die Chul´ (wie bereits erwähnt, Forderung der Scheidung durch Rückzahlung des Brautgelds) akzeptiert, so dass alles, was geschehen ist, gut für dich ist. Suche nach anderen Frauen, die einen starken Glauben und vorzügliche Charaktereigenschaften haben!

Die Frau darf die Scheidung oder Chul` fordern, wenn:

 

- der Mann nicht seinen Pflichten ihr gegenüber nachkommt,

- die Frau Schaden aus dem Eheleben mit dem Mann zieht,

- der Mann schlimme und große Sünden begeht,

- die Frau fürchtet, dass sie die von Allâh bestimmten Grenzen nicht einhalten kann, wenn sie weiterhin mit dem Mann zusammenlebt.

Der Satz „Die Befürchtung, dass man die von Allâh gesetzten Grenzen nicht einhalten kann“ bedeutet:

Es kann sein, dass die Frau Abneigung gegen ihren Mann verspürt und aus diesem Grund fürchtet, dass sie ihn ungerecht behandelt und ihm nicht sein Recht gibt (zum Beispiel im Gehorsam ihm gegenüber und Geschlechtsverkehr). Dieser Grund gibt ihr das Recht darauf, die Scheidung zu fordern.

So war es auch mit der Frau von Thâbit ibn Qais, als sie zum Propheten kam und sagte:

O Gesandter Allâhs, ich tadele weder das Benehmen von Thâbit ibn Qais noch seinen Glauben, vielmehr fürchte ich, etwas im Islâm zu machen, was die Islâm-Leugner machen [Anspielung darauf, dass sie die Scheidung fordert, weil sie fürchtet, nicht mehr die von Allâh bestimmten Grenzen einzuhalten, wenn sie weiter mit ihm zusammenbleibt]." Da erwiderte der Prophet : "Gibst du ihm seinen Garten zurück?" Sie sagte: "Ja!" Der Prophet sagte dann [zu Thâbit]: Nimm den Garten an und sprich die Scheidung ein Mal aus!“ Überliefert von Ahmad.

Und Allah weiß es am besten.

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