Diese Frage muss an jene weitergeleitet werden, die jenes Urteil fällten so wie an den, der die andere Partei hörte. Du hasst die Chul´ (wie bereits erwähnt, Forderung der Scheidung durch Rückzahlung des Brautgelds) akzeptiert, so dass alles, was geschehen ist, gut für dich ist. Suche nach anderen Frauen, die einen starken Glauben und vorzügliche Charaktereigenschaften haben!
Die Frau darf die Scheidung oder Chul` fordern, wenn:
- der Mann nicht seinen Pflichten ihr gegenüber nachkommt,
- die Frau Schaden aus dem Eheleben mit dem Mann zieht,
- der Mann schlimme und große Sünden begeht,
- die Frau fürchtet, dass sie die von Allâh bestimmten Grenzen nicht einhalten kann, wenn sie weiterhin mit dem Mann zusammenlebt.
Der Satz „Die Befürchtung, dass man die von Allâh gesetzten Grenzen nicht einhalten kann“ bedeutet:
Es kann sein, dass die Frau Abneigung gegen ihren Mann verspürt und aus diesem Grund fürchtet, dass sie ihn ungerecht behandelt und ihm nicht sein Recht gibt (zum Beispiel im Gehorsam ihm gegenüber und Geschlechtsverkehr). Dieser Grund gibt ihr das Recht darauf, die Scheidung zu fordern.
So war es auch mit der Frau von Thâbit ibn Qais, als sie zum Propheten kam und sagte:
„O Gesandter Allâhs, ich tadele weder das Benehmen von Thâbit ibn Qais noch seinen Glauben, vielmehr fürchte ich, etwas im Islâm zu machen, was die Islâm-Leugner machen [Anspielung darauf, dass sie die Scheidung fordert, weil sie fürchtet, nicht mehr die von Allâh bestimmten Grenzen einzuhalten, wenn sie weiter mit ihm zusammenbleibt]." Da erwiderte der Prophet : "Gibst du ihm seinen Garten zurück?" Sie sagte: "Ja!" Der Prophet sagte dann [zu Thâbit]: Nimm den Garten an und sprich die Scheidung ein Mal aus!“ Überliefert von Ahmad.
Und Allah weiß es am besten.