Darf man Kreditkarten vermarkten bzw. verkaufen? Fatwâ-Nummer: 135886
- Fatwâ-Datum:24-5-2010
- Bewertung:
Ich arbeite in einer Bank und meine Aufgabe besteht darin, dass ich die Produkte der Bank per Telefon verkaufe und vermarkte. Die Dinge, die ich vermarkte, sind Kreditkarten. Ich hoffe, dass ihr mir sagen könnt, ob diese Art von Arbeit verboten oder erlaubt ist!
Möge Allah es euch mit dem Besten vergelten.
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Kreditkarten, die nicht gedeckt sind (die nicht vom Kontoguthaben abgezogen werden, und wenn man ins Minus gerät, so zählt dies als Schuld) sind in Wirklichkeit Kredite. Der Kreditgeber ist die Bank, die die Karten herausgibt und dafür zuständig ist. Der Kreditnehmer ist der Kunde.
Wir haben bereits zuvor erklärt, dass man solche Karten herausgeben darf (mit denen man ins Minus geraten darf), wenn dadurch kein Zins auf die Kreditschuld kommt.
Wenn du jene Karten vermarktest, die man nicht herausgeben darf, so ist deine Arbeit nicht erlaubt und du darfst diese Arbeit nicht ausüben, weil du dadurch Helfer zur Sünde bist.
Allâh sagt:
"Helft einander zur Frömmigkeit Und zum Fürchten Allâhs, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allâh! Wahrlich, Allâh ist streng im Bestrafen!" (Sûra 5:2)
So musst du reumütig zu Allâh zurückkehren und diese Arbeit unterlassen.
Und Allâh weiß es am besten.