Darf man während der Arbeitszeit für seine eigenen Interessen arbeiten?
Fatwâ-Nummer: 135893

  • Fatwâ-Datum:24-5-2010
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Frage

Ich arbeite in einer Firma in der Verkaufsabteilung und diese Firma verkauft bestimmte Arten von Plastik. Manchmal kommt es vor, dass ein Kunde etwas Anderes wünscht, worauf ich diese bestimmte Ware suche und noch meinen Gewinnanteil addiere, wenn der Kunde dem Angebot zustimmt.
Dies tue ich, obwohl im Vertrag der Firma nichts davon steht, dass ich für die Interessen der Kunden etwas verkaufen darf.

Antwort

Der Lobpreis ist Allahs! Möge Allah Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Man muss die Vorgehensweise des Fragestellers genau betrachten (dass er für seinen eigenen Vorteil kauft und verkauft). Tut er dies außerhalb der festgelegten Arbeitszeit, so ist dies erlaubt.

 

Falls er dies aber während der Arbeitszeit tut, gibt es zwei Dinge dabei zu beachten:

1- Wenn die Firma ihm dies ausdrücklich oder auf indirekte Weise erlaubt hat, darf er diese Arbeit betreiben und auch den Gewinn daraus für sich benutzen, weil der Arbeiter während der Arbeitszeit für das Wohl der Firma arbeitet. Wenn die Firma einwilligt, dass er für seine eigenen Interessen arbeiten darf, ist dies für ihn erlaubt.

2- Wenn die Firma damit nicht einverstanden ist, dass er während der Arbeitszeit für seine eigenen Interessen arbeitet, ist dies ihm nicht erlaubt. Den Verlust, den die Firma daraus erleidet, kann sie von ihm als Entschädigung zurückfordern.

Und Allâh weiß es am besten.

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