Wird für einen Zauberer auch das Totengebet verrichtet?
Fatwâ-Nummer: 135959

  • Fatwâ-Datum:25-5-2010
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Frage

Darf man das Totengebet für einen Zauberer verrichten?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Es gibt Meinungsunterschiede hinsichtlich der Rechtsnorm über den Zauberer, ob er nun Kâfir oder immer noch Muslim ist, der jedoch eine Todsünde begeht. Wir haben bereits früher erklärt, dass die stärkere Meinung der Gelehrten ist, dass der Zauberer aus dem Islâm ausgetreten ist.

 

- Die hanafitische Rechtsschule sagt:

"Der Zauberer wird Kâfir, wenn er davon überzeugt ist, dass die Teufel alles für ihn machen können. Er tritt aber nicht aus dem Islâm aus, wenn er davon überzeugt ist, dass die Zauberei nichts anderes als visuelle Täuschung ist."

 

- As-Schâfi´î sagt dazu:

"Der Zauberer wird Kâfir, wenn er von Dingen überzeugt ist, die ihn aus dem Islâm austreten lassen, wie zum Beispiel, dass man sich den sieben Planeten nähert und diese einem geben, was man von ihnen erbittet, und wenn er die Zauberei als erlaubt erklärt, obwohl der Qurân ausdrücklich die Zauberei verbietet. Die Zauberei wurde übereinstimmend unter den Gelehrten als harâm eingestuft und auch als harâm authentisch überliefert. Falls der Zauberer von erwähnten Dingen nicht überzeugt ist, gilt er als schlimmer Sünder, jedoch ohne den Islâm verlassen zu haben."

 

- Die hanbalitische und mâlikitische Rechtsschule meinen, dass der Zauberer auf Grund seines Erlernens und Praktizierens der Zauberei Kâfir wird; ob er nun die Zauberei als harâm oder halâl ansieht, spielt dabei keine Rolle.

 

Wenn wir nun die Meinung nehmen, dass der Zauberer aus dem Islâm ausgetreten ist, so ist es im Islâm nicht erlaubt, das Totengebet für einen Ungläubigen zu verrichten, gemäß dem Vers:

"Und bete niemals für jemanden von ihnen, der gestorben ist, und stehe nicht an seinem Grab! Sie verleugneten ja Allâh und Seinen Gesandten, und sie starben als Frevler." (Sûra 9:84)

 

Die Gelehrten haben sich darauf geeinigt, dass man nicht für einen Kâfir das Totengebet verrichtet. (Siehe das Werk „Al-Madschmû´“ von Al-Nawawî!)

 

Wenn man nun der Meinung folgt, dass der Zauberer den Islâm nicht verlassen hat, so wird für ihn das Totengebet verrichtet, da er ein schwerer Sünder war und die Bittgebete und Bitten um Vergebung und Barmherzigkeit von den Anwesenden benötigt. Jedoch sollten die rechtschaffenen und Allâh fürchtenden Leute nicht an seinem Totengebet teilnehmen.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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