Soll man nach den rituellen Gebeten Bittgebete sprechen? Fatwâ-Nummer: 135984
- Fatwâ-Datum:25-5-2010
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Meine Frage lautet:
„Das akzeptierte Bittgebet nach den rituellen Gebeten“: Ist damit gemeint, dass man nach dem rituellen Gebet bittet oder vor dem als Beendigung des rituellen Gebetes geltenden Schlussgrußes?
Ich bitte euch auch, dass ihr für mich Bittgebete sprecht, weil ich mich in einer schwierigen Lage befinde.
Möge Allâh es euch mit dem Besten vergelten!
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Mit dieser Aussage ist gemeint, dass man direkt nach der Beendung des rituellen Gebetes Bittgebete spricht. Al-Hâfiz ibn Hadschar sagt im Werk „Fath Al-Bârî“:
"Wer sagt, dass mit –nach dem rituellen Gebet- gemeint ist, dass man das Bittgebet vor der Beendigung spricht, so wird im Hadîth erwähnt, dass man nach dem rituellen Gebet Bittgebete sprechen soll, und darauf haben sich auch die Gelehrten geeinigt."
Von Abû Umâma wurde berichtet:
„Man fragte: O Gesandter Allâhs, welches Bittgebet wird am ehesten erhört? Er entgegnete: Das im letzten Teil der Nacht sowie nach den rituellen Gebeten.“ At-Tirmidhî.
Dscha´far ibn Muhammad As-Sâdiq sagte:
"Das Bittgebet nach dem rituellen Gebet ist besser als das Bittgebet nach dem freiwilligen Gebet, und zwar in dem Maße, wie das rituelle Gebet über den freiwilligen Gebeten steht." At-Tabarî.
Wir bitten Allâh, dass er deine Sorgen von dir nimmt und dir deine Prüfung erleichtert sowie dich Gutes verrichten lässt und zufrieden im Diesseits und im Jenseits sein lässt.
Und Allâh weiß es am besten.