Er ließ seine Frau mehrmals scheiden und behauptet, dass er außerordentlich wütend war
Fatwâ-Nummer: 136120

  • Fatwâ-Datum:27-5-2010
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Frage

Gnädiger Scheich, mein Mann leistete einen Scheidungseid, dass er sich nämlich von mir scheiden lassen werde, falls ich die Beziehung mit meiner Freundin nicht aufgebe. Ich gab die Beziehung zu ihr trotzdem nicht auf. Das wusste er auch und ließ sich dennoch nicht von mir scheiden.
Kurz danach stritten wir miteinander, worauf er mir die Scheidungsformel sagte: ''Du bist von mir geschieden'', Alsdann versöhnten wir uns und lebten miteinander wie zuvor. Erneut kam es zu einem Streit zwischen uns. Er war sehr ungehalten, so dass er unbedacht die Scheidungsformel aussprach. Ich fragte einen Gelehrten darüber, ob diese Scheidung gilt oder nicht. Da mein Mann damals behauptete, er wollte mich damit zwar einschüchtern, sich aber nicht scheiden, sagte der Gelehrte, diese Scheidung gelte nicht und mein Mann solle dafür zehn Arme als Sühne speisen. So ging unsere Beziehung weiter.
Nach einem Streit schied er sich wieder von mir. Es muss gesagt werden, dass mein Mann sich sehr schnell aufregt und wütend wird. Ein Scheich sagte uns, bei unbeherrschter Wut sei eine Scheidung nicht gültig. Jedoch weiß ich nicht, ob das stimmt!
Darf ich mit meinem Mann also weiterleben? Oder soll ich ihn verlassen? Ich habe von ihm übrigens ein dreijähriges Mädchen und erwarte noch ein Kind. Ich möchte meine Familie zwar behalten, aber im gleichen Moment fürchte ich Allâh, dass ich mich im verbotenen Bereich befinde. Wie soll ich mich verhalten?
Vielen Dank!

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Die Wut an sich macht die Scheidung nicht ungültig, insofern man beherrscht ist. Verliert man vor Wut die Beherrschung, sodass man wirklich nicht das meint, was ausgesprochen ist, genauso wie es bei einem Fieberkranken ist, so gilt die Scheidung nicht. Da wir de facto nicht wissen, ob dein Mann diesen Grad an Wut erreichte oder nicht, können wir nicht begutachten, ob die Scheidung gilt oder nicht. Es ist aber klar und deutlich, dass dein Mann den Ehebund geringachtet.

 

Da er die Scheidung auf das Fortwähren deiner Beziehung zu deiner Freundin ankommen ließ, die trotzdem fortwährte, und da er die Scheidungsformel ausdrücklich aussprach, so gilt diese Scheidung normalerweise. Aber da es sein könnte, dass er die Scheidung tatsächlich nicht beabsichtigte, solltest du solange nicht mehr mit ihm wohnen, bis ein Gericht darüber entscheidet, ob die Scheidung gilt oder nicht.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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